Förderung von Europa-Projekten

Die aktive Beteiligung und das Engagement der Menschen nimmt eine zentrale Rolle im europäischen Gemeinschaftsprojekt ein und ist unerlässlich für die Stärkung und Weiterentwicklung der EU. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, das Konzept und die Werte der EU auf lokaler Ebene zu vermitteln, um ein tieferes Verständnis für und eine stärkere Identifikation mit dem europäischen Gemeinschaftsprojekt zu fördern (siehe Ziel 6 der Berliner Europastrategie).

Eine Maßnahme hierzu ist der jährliche Projektaufruf “Berlin lebt Europa”.

Die Frist für die Förderung von Europaprojekten im Jahr 2026 ist bereits abgelaufen.

Bitte beachten Sie bei der Durchführung bewilligter Projekte die Hinweise in der A-Z-Liste und nutzen Sie die Checklisten. Beides finden Sie hier.

Allgemeiner Hinweis: Bei Zuwendungen handelt es sich um zweckgebunde Geldleistungen, die nur auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Es handelt sich um freiwillige Leistungen des Landes, ein Rechtsanspruchauf Förderung besteht nicht. Grundlage ist die Landeshaushaltsordnung (LHO) Berlin bzw. sind die Ausführungsvorschriften zur LHO §§ 6, 34 23, 44. Förderungen sind immer auf das aktuelle Haushaltsjahr beschränkt. Der Durchführungszeitraum liegt danach zwischen dem 1.1. – 31.12. des aktuellen Jahres. Die jeweiligen Fristen und Schwerpunkte der Förderaufrufe sind zu beachten

Förderaufruf "Berlin lebt Europa" 2026 (Frist abgelaufen)

  • Welche Aktionsbereiche waren für eine Förderung ausgeschrieben?

    Aktionsbereich 1
    Förderung von niedrigschwelligen, alltagsnahen Einzelaktionen im Rahmen der Berliner Europawochen (30.4. – 31.5.2026) in Berlin, die die europäische Idee vermitteln, europäische Werte und Grundprinzipien näherbringen und eine europäische Identität sichtbar machen. Im Vordergrund steht das Ziel, pro Bezirk mind. ein Projekt zu fördern.

    Aktionsbereich 2
    Förderung von Europatagen bzw. EU-Projektwochen in Berliner Schulen (Grundschulen, Oberschulen, Berufsschulen), um jugendaffin, spielerisch und altersgerecht für europäische Themen zu sensibilisieren.

    Aktionsbereich 3
    Förderung von mehrsprachigen EU-Aktionen in Berlin, die die sprachliche Vielfalt Europas sichtbar und erlebbar machen, Austausch und Gemeinschaft fördern und den europäischen Zusammenhalt in Berlin stärken.

    Aktionsbereich 4
    Förderung von inklusiven EU-Aktionen in Berlin, die Europa für Menschen mit körperlichen, kognitiven, sensorischen oder psychischen Beeinträchtigungen erlebbar machen.

    Aktionsbereich 5
    Förderung von EU-Aktionen in Berlin, die mit Jugendlichen für Jugendliche konzipiert und durchgeführt werden, um spielerisch und niedrigschwellig Wissen zu vermitteln und zu empowern.

  • Vollständiger Förderaufruf "Berlin lebt Europa" 2026 (Fristablauf 15.2.2026)

    PDF-Dokument (629.0 kB)

Kontakt

Der Reg. Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei