Förderung von Europa-Projekten "Berlin lebt Europa"

Die aktive Beteiligung und das Engagement der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nimmt eine zentrale Rolle im europäischen Gemeinschaftsprojekt ein und ist unerlässlich für die Stärkung und Weiterentwicklung der EU. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, das Konzept und die Werte der EU auf lokaler Ebene zu vermitteln, um ein tieferes Verständnis für und eine stärkere Identifikation mit dem europäischen Gemeinschaftsprojekt zu fördern (siehe Strategisches Ziel 6 der Berliner Europastrategie).

In diesem Zusammenhang erfolgen jährliche Projekt-Förderaufrufe.

Interessenbekundungsverfahren für 2027

Das Referat Europaangelegenheiten der Senatskanzlei Berlin vergibt im Jahr 2027 – vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Regelungen (Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2027) – Projektzuwendungen im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung an nicht gewinnorientierte Projekte, die die unter 2. genannten Kriterien in den jeweiligen Förderlinien erfüllen. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber sind aufgerufen, sich bis zur genannten Frist mit einem Projekt-Exposé zu bewerben. Im Falle der positiven Entscheidung ist anschließend der formelle Antragsweg zu beschreiten.

  • Wie und bis wann kann man ein Exposé einreichen?

    Projekt-Exposés müssen bis zum 15.11.2026 vollständig und in deutscher Sprache in der Senatskanzlei vorliegen.

    Ein vollständiges Exposé besteht aus zwei Dokumenten:

    1. Projektbeschreibung (max. zwei DIN A 4 Seiten) gemäß Exposé-Muster (Inhalte und Ziele, Zielgruppen, Ort, Berlinbezug, Zeitplan, Kriterien gem. Aufruf)
    2. Finanzplan gem. Muster

    Eine Einsendung ist an das folgende Postfach vorzunehmen: E-Mail

    Bei Unvollständigkeit (auch hinsichtlich der gewünschten Informationen im Projektexposé, siehe oben) bis zum Fristablauf wird der Vorschlag für das weitere Auswahlverfahren ausgeschlossen.

  • Was ist förderfähig?

    Förderfähig sind zeitlich und inhaltlich klar abgegrenzte Projekte, die im Jahr 2027 stattfinden und spätestens am 31.12.2027 enden. Projekte dürfen nicht vor bewilligtem Projektbeginn anfangen. Überjährige Projektförderungen sind ausgeschlossen.

    Die Projektidee muss für Berlin einen Mehrwert darstellen und die nachfolgenden Kriterien in den Förderlinien erfüllen:

    FÖRDERLINIE 1
    Europa ist mehr als Politik. Europa ist Begegnung, Mitgestaltung, Vielfalt und Teilhabe. Viele junge Menschen in Berlin haben nur eingeschränkte Möglichkeiten, sich gesellschaftlich, kulturell oder politisch zu beteiligen. Mit der Förderlinie 1 soll der Raum geschaffen werden, damit junge Menschen mit Handicap (12 – 25 Jahre) spielerisch und partizipativ die EU und europäische Werte in Berlin entdecken und im Alltag erfahren können.

    • Die Angebote müssen EU-Bezüge aufweisen (z. B. europäische Länder, Themen, gemeinsame Herausforderungen) und sollten mit den Ergebnissen über den Förderzeitraum hinaus nutzbar sein bzw. weiterentwickelt werden können.
    • Es handelt sich um Projektreihen oder größere Events.

    (beispielhafte Ideen: Europa spielt mit – Entwicklung eines Spiels für Jugendzentren, Schulen, Bibliotheken, analog und digital; Europa entdecken -Jugendliche entwickeln ihre interaktive Europa-Stadtteilkarten; Europäische Werte-Challenge – Teams lösen Aufgaben zu den europäischen Werten; Meine Stimme zählt – Junge Menschen schildern ihre Sicht und ihre Wünsche an Teilhabe in der EU und in Berlin und arbeiten dies für verschiedene Formate aus; Europäische Spiel- und Aktionstage; Berliner Europastaffel – jeder Bezirk stellt hierbei eine Sprache oder eine Tradition vor)

    FÖRDERLINIE 2
    Berlin ist eine Stadt, in der Menschen aus ganz Europa leben. Diese Vielfalt ist eine besondere Stärke Berlins und ein lebendiger Teil der europäischen Idee. Gefördert werden Events oder Projektreihen in Berlin,

    • die die europäischen Sprachen hörbar, sichtbar und erlebbar machen. Dabei können neben den 24 EU-Amtssprachen auch Dialekte, Minderheiten- und Regionalsprachen eine Rolle spielen
    • die die Begegnung zwischen Menschen unterschiedlicher Generationen, Herkunft und Lebensrealitäten sowie Sprachkenntnissen ermöglichen und nachhaltige Ergebnisse schaffen
    • die aktive Beteiligung fördern und auch moderne/digitale Medien nutzen

    (Beispiele: Berlin spricht Europa – mobile Sprach- und Kulturstation; Berlin lässt Europa erklingen – Konzert- und Workshopreihe, um die unterschiedliche musikalische Traditionen aufzeigen und zu neuen Kompositionen anzuregen; 24 Sprachen – 24 Geschichten – europäische Beiträge in Berlin lebender EU-Bürger/innen, z.B. als Podcast, Ausstellung oder Programm; Ein Tisch für Europa – Nachbarschaften organisieren bei Festivitäten Europatische, damit die verschiedenen Kulturen sich besser kennenlernen und schaffen nachhaltige Netzwerke und Zusammenkünfte)

    Nicht förderfähig sind Schüleraustausche.

    Auch kommerzielle Vorhaben sind von einer Förderung ausgeschlossen.

    Ggf. notwendige Reiseanteile im Projekt dürfen nur marginale Kalkulationsanteile ausmachen.

  • Wer kann sich bewerben?

    Antragsberechtigt sind

    • natürliche Personen (ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Berlin) sowie
    • juristische Personen (z. B. Vereine, Stiftungen, Initiativen, Fördervereine, gemeinnützige GmbHs mit Sitz/Büro in Berlin)

    Von der Förderung ausgeschlossen sind Akteure der unmittelbaren Landesverwaltung.

    Mit dem beantragten Projekt dürfen keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt werden.

    Ein Projekt kann auch in Partnerschaft mit mehreren (europäischen) Akteuren erfolgen (verschiedene Vereine oder Einrichtungen kooperieren). Für die Bewerbung muss jedoch eine rechtsgeschäftlich befugte, antragsberechtigte Person bzw. Einrichtung in Berlin federführend und damit auch Antragstellerin sein. Ein deutsches Projektkonto ist Voraussetzung.

  • Wie hoch ist die Fördersumme pro Projekt?

    Die Mindestfördersumme pro Projekt beträgt 25.000 €.

    Die Höchstförderung pro Projekt beträgt 50.000 €.

    Ein Eigenanteil von 10 % (von der Gesamtprojektsumme) ist zwingend notwendig.

  • Wann wird über die Bewerbung entschieden?

    Nach Fristende erfolgt die Prüfung und Bewertung aller Exposés.

    Nur bei positiver Entscheidung zum Exposé wird der Antragstellende gebeten, innerhalb von drei Wochen nach Mitteilung des Ergebnisses die vollumfänglichen, formalen Antragsunterlagen gem. Berliner Landeshaushaltsordnung einzureichen. Dieser Antrag muss postalisch und mit Originalunterschrift sowie zusätzlich parallel per E-Mail eingereicht werden. Der formelle Antrag auf Projektförderung ist umfangreicher und beinhaltet verschiedene, zwingend notwendige Dokumente.

    Über nicht förderfähige bzw. nicht bewilligte Projektvorschläge wird parallel mit einer Absage informiert.

  • Kontakt für Rückfragen

    Frau Ute Wroblewski
    E-Mail
    Telefon: +49 (0)30 9026-2754

Unterlagen

  • Förderaufruf Berlin lebt Europa 2027

    PDF-Dokument (675.1 kB)

  • Mustervorlage Exposé

    DOCX-Dokument (21.3 kB)

  • Muster Finanzierungsplan 2027

    XLSX-Dokument (69.4 kB)

Hinweise

Das Land Berlin – hier vertreten durch die Senatskanzlei – gewährt regelmäßig, Projektzuschüsse im Wege der Zuwendung. Bei Zuwendungen handelt es sich um zweckgebundene Geldleistungen, die nur auf schriftlichen Antrag gewährt werden, wenn das Land Berlin hieran ein erhebliches Interesse hat. Grundlage ist die Landeshaushaltsordnung (LHO) Berlin bzw. sind die Ausführungsvorschriften zur LHO §§ 6, 34 23, 44.

Es handelt sich um freiwillige Leistungen des Landes, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Zuwendungen werden nur für Antragsstellende gewährt, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Die Zielerreichung zurückliegender, von der Senatskanzlei bewilligter Projekte und die Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der entsprechenden Projektabrechnungen fließen in die Entscheidung über eine neue Förderung ein (Ausführungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung betr. Zuwendungen).

Kontakt

Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei, Europabereich