- Das Projekt liefert einen erkennbaren Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Beziehungen von Berliner Akteuren in den Raum der Oder-Partnerschaft hinein.
- Der Projektantrag muss von Berliner Akteuren eingereicht werden.
- Das Projekt wird auf dem Gebiet der Oder-Partnerschaft und von Akteuren, die ihre Hauptwirkungsstätte in dieser Region haben, durchgeführt. Ein Schwerpunkt sollte in Berlin liegen.
- Es sind sowohl deutsche als auch polnische Partner (Oder-Partnerschaft) beteiligt.
- Das Projekt ist auf Nachhaltigkeit angelegt, insbesondere in Bezug auf die Verbindungen zwischen den Partnern und die Nutzung der Ergebnisse.
- Das Projekt verfügt über eine gewisse Außenwirkung und kann in Einklang mit den Leitgedanken der Oder-Partnerschaft öffentlichkeitswirksam dargestellt werden. Projekte in 2026 nehmen Bezug auf das 20-jährige Bestehen der Oder-Partnerschaft.
- Das Projekt hat noch nicht begonnen. Es beginnt frühestens zum Datum der Bewilligung und wird bis spätestens 31.12.2026 abgeschlossen.
Projektförderungen im Rahmen der Oder-Partnerschaft
Die Oder-Partnerschaft ist ein interregionales, grenzübergreifendes informelles deutsch-polnisches Netzwerk, das 2026 sein 20-jähriges Bestehen feiert.
Ziel der Ausschreibung ist die Förderung von Projekten auf dem Gebiet der Oder-Partnerschaft, die einen Beitrag zu einer lebendigen und nachhaltigen Zusammenarbeit dies- und jenseits der deutsch-polnischen Grenze leisten. Sie sollten einen wesentlichen Beitrag zur Vernetzung von Berliner Akteurinnen und Akteuren in die Region leisten. Nicht förderfähig sind Schüleraustausche.
Für die aktuelle Ausschreibung müssen Anträge bis zum 27. Februar 2026 vorliegen.
Grundsätzliche Rahmenbedingungen: Bei Zuwendungen handelt es sich um zweckgebunde Geldleistungen, die nur auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Es handelt sich um freiwillige Leistungen des Landes, ein Rechtsanspruchauf Förderung besteht nicht. Grundlage ist die Landeshaushaltsordnung (LHO) Berlin bzw. sind die Ausführungsvorschriften zur LHO §§ 6, 34 23, 44. Förderungen sind immer auf das aktuelle Haushaltsjahr beschränkt. Die jeweiligen Fristen und Schwerpunkte der Förderaufrufe sind zu beachten.
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Welche Kriterien müssen Projekte für die Förderung 2026 erfüllen?
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Wie hoch ist die Fördersumme? Ist ein Eigenanteil notwendig?
Die bei der Senatskanzlei im Rahmen der Oder-Partnerschaft 2026 beantragte Fördersumme darf ein Fördervolumen von 10.000 Euro nicht überschreiten. Die tatsächliche Höhe der Zuwendung richtet sich nach dem eingereichten und bewilligungsfähigen Finanzierungsplan.
Grundsätzlich ist nur eine Teilfinanzierung vorgesehen. Der Eigenanteil beträgt mind. 10 %. -
Wer ist antragsberechtigt?
Zuwendungen sind nur an Stellen außerhalb der Berliner Verwaltung möglich. Bewerben können sich Vereine, Einzelpersonen (ab 18 Jahre) und anderweitige gemeinnützige Organisationen mit Sitz/Büro in Berlin.
Weitere Partner und damit zusätzliche Drittmittel sind möglich. Ebenso können verschiedene Vereine oder Einrichtungen für ein Projekt kooperieren, für den Antrag muss aber ein Partner federführend und damit Antragsteller sein. -
Welche Form der Förderung ist möglich? In welchem Zeitraum kann gefördert werden?
Die Mittel werden nach Auswahl der Projekte in Form einer Zuwendung vergeben.
Der Projektzeitraum beginnt mit dem Datum der Bewilligung und endet spätestens am 31. Dezember 2026. Der taggenaue Projektzeitraum muss im Antrag angegeben werden. Bei der Angabe des Projektzeitraumes sollte ausreichend Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Projektes eingeplant werden.
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Wann ist die Antragsfrist?
Die Unterlagen müssen bis spätestens zum 27. Februar 2026 in Papierform eingereicht werden. Später eingehende und unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Unterlagen müssen parallel per E-Mail eingereicht werden. Nur digital eingereichte Anträge können nicht geprüft werden.
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Was ist bei Antragsstellung zu beachten? Wo finde ich die Antragsmuster?
Ein Antrag beinhaltet das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular (von einer zur rechtsgeschäftlichen Vertretung befugten Person) inklusive aller Anlagen.
Zudem den ausgefüllten Finanzierungsplan.
Weitere erforderliche Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.Die Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Für den Antrag sind zwingend Unterlagen und Muster unter diesem Link zu verwenden (u.a. Checklisten für Projektanträge). Es werden nur Anträge angenommen, für die die aktuellen Muster verwendet wurden!
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Wohin sind Anträge zu senden?
Anträge sind zu senden an:
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
- Senatskanzlei
z.Hd. Frau Johanna Eisenberg
Referat Europaangelegenheiten
Jüdenstraße 1
10178 Berlinsowie parallel per E-Mail
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Fristablauf an:
Johanna Eisenberg (johanna.eisenberg@europa.berlin.de ; Tel. 030 9026 – 2751)
Vollständiger Förderaufruf
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Förderaufruf im Rahmen der Oder-Partnerschaft 2026
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