Das Referat Europaangelegenheiten der Senatskanzlei Berlin vergibt im Jahr 2027 – vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Regelungen (Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2027) – Projektzuwendungen im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung an nicht gewinnorientierte Projekte, die die entsprechenden Kriterien erfüllen. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber sind aufgerufen, sich bis zur genannten Frist mit einem Projekt-Exposé zu bewerben. Im Falle der positiven Entscheidung ist anschließend der formelle Antragsweg zu beschreiten.
Projektförderungen im Rahmen der Oder-Partnerschaft
Die Oder-Partnerschaft ist ein interregionales, grenzübergreifendes informelles deutsch-polnisches Netzwerk, das 2026 sein 20-jähriges Bestehen feierte.
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Wie und bis wann kann man ein Exposé einreichen?
Projekt-Exposés müssen bis zum 15.11.2026 vollständig und in deutscher Sprache in der Senatskanzlei vorliegen.
Ein vollständiges Exposé besteht aus zwei Dokumenten:- Projektbeschreibung (max. 2 DIN A 4 Seiten) gemäß Exposé-Muster (Inhaltsziele, Zielgruppen, Ort, Berlinbezug, Zeitplan, Kriterien gem. Aufruf))
- Finanzplan gem. Muster
Eine Einsendung ist an das folgende Postfach vorzunehmen: E-Mail
Bei Unvollständigkeit bis zum Fristablauf (auch hinsichtlich der gewünschten Informationen im Projektexposé) wird der Vorschlag für das weitere Auswahlverfahren ausgeschlossen.
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Was ist förderfähig?
Förderfähig sind zeitlich und inhaltlich klar abgegrenzte Projekte, die im Jahr 2027 stattfinden und spätestens am 31.12.2027 enden. Projekte dürfen nicht vor bewilligtem Projektbeginn anfangen. Überjährige Projektförderungen sind ausgeschlossen.
Die Projektidee muss für Berlin einen Mehrwert darstellen und die nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- Sie liefert einen erkennbaren Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Beziehungen von Berliner Akteuren in den Raum der Oder-Partnerschaft hinein.
- Das Projekt wird auf dem Gebiet der Oder-Partnerschaft und von Akteuren, die ihre Hauptwirkungsstätte in dieser Region haben, durchgeführt. Ein Schwerpunkt sollte in Berlin liegen.
- Es sollte begründet werden, welchen Mehrwert der gewählte inhaltliche Schwerpunkt für Berlin hat.
- Es sind sowohl deutsche als auch polnische Partner (Oder-Partnerschaft) beteiligt.
- Das Projekt ist auf Nachhaltigkeit angelegt, insbesondere in Bezug auf die Verbindungen zwischen den Partnern und die Nutzung der Ergebnisse.
- Das Projekt verfügt über eine gewisse Außenwirkung und kann in Einklang mit den Leitgedanken der Oder-Partnerschaft öffentlichkeitswirksam dargestellt werden.
Nicht förderfähig sind Schüleraustausche. Auch kommerzielle Vorhaben sind von einer Förderung ausgeschlossen.
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Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind
- natürliche Personen (ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Berlin) sowie
- juristische Personen (z. B. Vereine, Stiftungen, Initiativen, Fördervereine, gemeinnützige GmbHs mit Sitz/Büro in Berlin)
Von der Förderung ausgeschlossen sind Akteure der unmittelbaren Landesverwaltung.
Mit dem beantragten Projekt dürfen keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt werden.
Ein Projekt kann auch in Partnerschaft mit mehreren (auch europäischen) Akteuren erfolgen (verschiedene Vereine oder Einrichtungen kooperieren). Für die Bewerbung muss jedoch eine rechtsgeschäftlich befugte, antragsberechtigte Person bzw. Einrichtung in Berlin federführend und damit auch Antragstellerin sein. Ein deutsches Projektkonto ist Voraussetzung.
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Wie hoch ist die Fördersumme pro Projekt?
Die Mindestfördersumme pro Projekt beträgt 10.000 Euro.
Die Höchstförderung pro Projekt beträgt 25.000 Euro.
Ein Eigenanteil von 10 % (von der Gesamtprojektsumme) ist zwingend notwendig.
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Wann wird über die Bewerbung entschieden?
Nach Fristende erfolgt die Prüfung und Bewertung aller Exposés.
Nur bei positiver Entscheidung zum Exposé wird der Antragstellende gebeten, innerhalb von drei Wochen nach Mitteilung des Ergebnisses die vollumfänglichen, formalen Antragsunterlagen gem. Berliner Landeshaushaltsordnung einzureichen. Dieser Antrag muss postalisch und mit Originalunterschrift sowie zusätzlich parallel per E-Mail eingereicht werden. Der formelle Antrag auf Projektförderung ist umfangreicher und beinhaltet verschiedene zwingend notwendige Dokumente.
Über nicht förderfähige bzw. nicht bewilligte Projektvorschläge wird parallel mit einer Absage informiert.
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Kontakt für Rückfragen
Frau Johanna Eisenberg
E-Mail
Telefon: +49 (0)30 9026-2751
Unterlagen
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Förderaufruf Oder-Partnerschaft 2027
PDF-Dokument (516.9 kB)
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Mustervorlage Exposé
DOCX-Dokument (21.3 kB)
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Muster Finanzierungsplan 2027
XLSX-Dokument (69.4 kB)
Kontakt
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei, EU-Angelegenheiten