Praktikum

Lachende Auszubildende

Wir bieten die Möglichkeit, ein im Studium oder in der Ausbildung vorgeschriebenes Praktikum in unserer Verwaltung zu absolvieren. Neben dem Hauptsitz am Alexanderplatz verfügt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie über Dienstorte in allen Bezirken Berlins.

Das Praktikum sollte mindestens drei Monate dauern und kann in einem unserer Fachbereiche/Referate abgeleistet werden. Wir schließen mit Ihnen darüber einen schriftlichen Vertrag.

Bewerbung

Bitte bewerben Sie sich vier bis sechs Monate vor dem Praktikumsbeginn mit einem persönlichen Anschreiben.

Bitte teilen Sie uns im Anschreiben Ihre besonderen Kenntnisse oder Interessen sowie die von Ihnen bevorzugten Fachbereiche/Referate, in denen Sie eingesetzt werden möchten (höchstens drei) mit. Geben Sie in Ihrer Bewerbung unbedingt den genauen Praktikumszeitraum an.

Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei:
  • Nachweis über das Pflichtpraktikum und dessen Dauer (Auszug aus der Studien-, Prüfungs-, Ausbildungsordnung, Zulassungsvorschrift oder Lehrplan bzw. einer Bestätigung der Hochschule)
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Kopien der Leistungsnachweise bzw. Zwischenzeugnisse

Für Pflichtpraktika im Rahmen eines Studiums an Fachhochschulen und Fachschulen kann eine Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 400 Euro gezahlt werden. Fahrt- und Unterbringungskosten werden nicht erstattet.

Praktikum an einer Berliner Schule

Wenn Sie sich für ein Praktikum an einer Schule bspw. als

  • Sozialarbeiter/in,
  • Erzieher/in,
  • Lehrkraft ohne Praxissemester oder
  • als Verwaltungskraft im Schulsekretariat

interessieren, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schulleitung der Schule, an der Sie Ihr Praktikum verbringen möchten.