Senatorin Kiziltepe erklärt den Lohntarifvertrag Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk in Berlin für allgemeinverbindlich
Pressemitteilung vom 25.08.2026
Die Berliner Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, hat den Lohntarifvertrag für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk für allgemeinverbindlich erklärt. Die Bekanntmachung wurde am 24. August 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung ist die Allgemeinverbindlicherklärung rechtswirksam.
Der Lohntarifvertrag erfasst alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk, die in Berlin tätig sind. Erfasst werden unter anderem Tätigkeiten wie Steinschleifen, Versetzen und Fräsen. Der Tarifvertrag wird für Berlin erstmals für allgemeinverbindlich erklärt. Der Tarifvertrag umfasst sieben Lohngruppen. Je nach Tätigkeit gelten für das Jahr 2026 Stundenlöhne zwischen 13,90 Euro und 20,22 Euro. In Hessen und Rheinland-Pfalz sind Lohntarifverträge bereits allgemeinverbindlich.
Die Senatorin ist mit dieser Entscheidung dem Vorschlag des Tarifausschusses des Landes Berlin gefolgt, der in seiner Sitzung am 28. Juli 2026 die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages empfohlen hatte. Die Allgemeinverbindlicherklärung geht auf einen gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien, der Steinmetz- und Bildhauer-Innung Berlin und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, zurück.
Nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes können Tarifverträge auf Antrag der Tarifvertragsparteien durch das zuständige Arbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt werden. Voraussetzung ist unter anderem die Zustimmung des Tarifausschusses. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung gelten die tariflichen Lohnregelungen für alle vom Geltungsbereich erfassten Arbeitgeber und Beschäftigten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder die Beschäftigten Mitglied einer Gewerkschaft sind.
Senatorin Kiziltepe: „Ich freue mich, dass mit dem Lohntarifvertrag für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk nun erstmals ein Tarifvertrag in dieser Branche für allgemeinverbindlich erklärt wird. Damit gelten faire tarifliche Entgelte künftig für alle Beschäftigten dieser Handwerksbetriebe, unabhängig von der Tarifbindung ihres Betriebs. Das schützt tarifgebundene Unternehmen vor Lohndruck, stärkt den fairen Wettbewerb und würdigt die anspruchsvolle handwerkliche Arbeit der Steinmetzinnen und Steinmetze, die mit ihrem Können auch zum Erhalt unseres kulturellen Erbes beitragen.“
Der Tarifvertrag kann im Gemeinsamen Tarifregister Berlin und Brandenburg bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Oranienstraße 106, 10969 Berlin, nach telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung im Raum 3.073 eingesehen werden. Die Beschäftigten des Gemeinsamen Tarifregisters erteilen unter der Telefonnummer 030 9028-1457 auch telefonische Tarifauskünfte.