Senatorin Kiziltepe erklärt den Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 für allgemeinverbindlich
Pressemitteilung vom 22.07.2026
Die Berliner Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, hat den Entgelttarifvertrag für die Sicherheitsdienstleistungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 für allgemeinverbindlich erklärt. Die Bekanntmachung wurde am 2. Juli 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird die Entscheidung rechtswirksam.
Der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen erfasst alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Berlin und Brandenburg Sicherheitsdienste oder Kontroll- und Ordnungsdienste für Dritte erbringen. Zudem umfasst der Entgelttarifvertrag auch alle Berufsbildungseinrichtungen, Bildungsträger und Lehranstalten, die mit der Ausbildung für Berufe des Wach- und Sicherheitsgewerbes befasst sind. Nicht erfasst sind jedoch der Einsatz gewerblicher Beschäftigter auf Anlagen mit Zugang zum Schienennetz der DB Netz AG zur Sicherung gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb, Geld- und Werttransporte und Geldbearbeitungsdienste sowie Sicherheitsmaßnahmen nach dem Luftsicherheitsgesetz.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten Stundenlöhne zwischen 15,15 Euro und 21,80 Euro und ab dem 1. Januar 2027 zwischen 15,70 Euro und 22,65 Euro zuzüglich Zulagen/Zuschläge für die gewerblichen Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe in Berlin und Brandenburg, sowie Gehälter für die Angestellten zwischen 2.672,00 Euro und 3.662,00 Euro ab dem 1. Januar 2027 zwischen 2.772,00 Euro und 3.805,00 Euro monatlich.
Die Senatorin ist mit dieser Entscheidung dem Vorschlag des Tarifausschusses des Landes Berlin gefolgt, der in seiner Sitzung am 18. Mai 2026 die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages empfohlen hatte.
Die Allgemeinverbindlicherklärung bewirkt, dass für alle Beschäftigungsverhältnisse der Sicherheitsbranche Mindestvergütungen vorgegeben sind, die nicht unterschritten werden dürfen. Vom Beginn der Allgemeinverbindlicherklärung an bilden daher die in den Tarifverträgen enthaltenen Arbeitsbedingungen den für alle von ihnen erfassten Beschäftigungsverhältnissen zwingenden rechtlichen Rahmen.
Senatorin Kiziltepe: „Endlich erhalten nun zusätzlich etwa 10.000 Berliner Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe den gleichen Tariflohn wie die tarifgebundenen Beschäftigten in der Branche. Durch die Allgemeinverbindlicherklärung können endlich einheitliche Löhne für alle Unternehmen und Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe sichergestellt werden. Sie gewährleistet faire und einheitliche Arbeitsbedingungen, verhindert Lohndumping und vermeidet somit Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in diesem Bereich.“
Der Tarifvertrag kann im Gemeinsamen Tarifregister Berlin und Brandenburg bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Oranienstraße 106, 10969 Berlin, nach telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung im Raum 3.073 eingesehen werden. Die Beschäftigten des Gemeinsamen Tarifregisters erteilen unter der Telefonnummer 030 90281457 auch telefonische Tarifauskünfte.