Diskriminierung in Berlin: Vorstellung des ersten 5-Jahres-Berichts der LADG Ombudsstelle
Pressemitteilung vom 05.05.2026
Seit mehr als fünf Jahren schützt das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) Berliner*innen vor Diskriminierung durch Behörden und öffentliche Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Erstmals legt die Ombudsstelle zum Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz einen umfassenden Bericht vor. Er bündelt tausende Anfragen, macht Entwicklungen sichtbar und wirft ein neues Licht auf bislang wenig beachtete Strukturen im Verwaltungshandeln.
Welche Muster lassen sich erkennen? Wo bestehen Handlungsbedarfe? Und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den Diskriminierungsschutz in Berlin?
Antworten auf diese Fragen und eine Vorstellung des Berichts der LAGD Ombudsstelle sowie eine Einordnung der Ergebnisse möchten wir Ihnen in unserer Pressekonferenz geben:
- Montag, 11. Mai 2026, um 11 Uhr
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Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Oranienstraße 106, 10969 Berlin (Raum 2.023)
- Cansel Kızıltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
- Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Doris Liebscher, Leiterin der LADG Ombudsstelle des Berliner Senats
- Soraia Da Costa Batista, Volljuristin und Verfahrenskoordinatorin Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind. Bitte melden Sie sich per Mail an bis Freitag, 8. Mai, 14 Uhr unter pressestelle@senasgiva.berlin.de.