Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen: Recht auf Bildung diskriminierungsfrei sicherstellen
Pressemitteilung vom 04.05.2026
Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai 2026 weist die Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Christine Braunert-Rümenapf, auf erheblichen Handlungsbedarf bei der Sicherstellung des Rechts auf diskriminierungsfreie Bildung hin:
„Mindestens 2.300 bis 2.800 Kinder und Jugendliche werden nach Daten aus 2025 in Berlin verkürzt, unregelmäßig oder gar nicht beschult. Besonders betroffen sind Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie Schülerinnen und Schüler im Autismus-Spektrum. Die Ursachen sind bislang nicht systematisch erhoben worden, es werden aber Gründe wie zu wenig qualifiziertes Personal, mangelnde Rückzugsräume, oder Probleme bei der Organisation nötiger zusätzlicher Pflege und Unterstützung angeführt.
Das Land Berlin ist verpflichtet, das verfassungsgemäße Recht aller Kinder und Jugendlichen auf diskriminierungsfreie Teilhabe am Schulsystem sicherzustellen. Dazu müssen in jedem Einzelfall angemessene Vorkehrungen ergriffen werden, die den Schulbesuch ermöglichen, z. B. Schulassistenz, Schulwegbeförderung, Pflegemaßnahmen, Rückzugsräume, abgewandelte Methoden und vieles mehr. Dies ist nach § 5 Landesgleichberechtigungsgesetz verpflichtend, ebenso wie die Anwendung milderer Maßnahmen nach § 43 Absatz 1 Schulgesetz.
Der Senat muss daher das Thema Nichtbeschulung prioritär behandeln und strukturelle Problemlagen sichtbar machen, indem alle Fälle berlinweit einheitlich, regelmäßig und anonymisiert erhoben werden und ein rechtskreisübergreifender Maßnahmenkatalog mit dem Ziel der umgehenden Reduktion der Zahl der verkürzt und nicht beschulten Schülerinnen und Schüler entwickelt wird. Der am 27. April 2026 erstmals durch die für Bildung zuständige Senatsverwaltung einberufene Runde Tisch „Inklusion, Autismus und komplexe Unterstützungsbedarfe“ stellt dafür einen wichtigen ersten Schritt dar. Entscheidend ist es, dass die Perspektiven der Familien sowie ihrer Interessenvertretungen umfassend berücksichtigt werden und das Thema ressortübergreifend bearbeitet wird.“
Kontakt:
Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Tel. 9028 – 2918
lfb@senasgiva.berlin.de