Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen: BGG-Reform bleibt hinter Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention zurück
Pressemitteilung vom 25.03.2026
Die Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen teilt mit:
Anlässlich des 17. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März fordert die Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Christine Braunert-Rümenapf, deutliche Nachbesserungen im am 11. Februar vorgelegten Regierungsentwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes im derzeit laufenden Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene:
„Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland zur umfassenden Barrierefreiheit – nicht nur auf allen staatlichen Ebenen, sondern auch im privaten Bereich. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Entwurf nicht erreicht. Es fehlen Regelungen, welche beispielsweise Arztpraxen, Kinos und Supermärkte zu mehr Barrierefreiheit verpflichten. Für Berlinerinnen und Berliner mit Behinderungen bedeutet dies weiterhin massive Einschränkungen ihrer Teilhabe am sozialen, öffentlichen und kulturellen Leben.
Insbesondere die regelhafte Charakterisierung von baulichen Veränderungen und Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Grundgesetz und muss unbedingt gestrichen werden. Zudem schließe ich mich den Forderungen an, die Begrenzung der Höhe des Schadenersatzes aufzuheben, eine Verpflichtung zur Beseitigung von Verstößen einzurichten sowie die Beweislastumkehr bei Verstößen gegen das Gesetz wieder einzuführen. Ich begrüße es, dass mit dem Entwurf Lücken bei den Regelungen der digitalen Barrierefreiheit geschlossen werden sollen und wir endlich geregelte Bestimmungen für die Zertifizierung von Assistenzhunden haben werden.“
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ist am 27. März 2026 auf der Tagesordnung des Bundesrats und wird anschließend in den Bundestag eingebracht.
Kontakt:
Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Tel. 9028 2918
lfb@senasgiva.berlin.de