Senatorin Cansel Kiziltepe zum Equal Pay Day: „Die Zeiten sind vorbei, in denen das Gehalt vom Geschlecht abhängt!“
Pressemitteilung vom 26.02.2026
Zum Equal Pay Day macht Berlins Senatorin für Frauen und Gleichstellung, Cansel Kiziltepe, klar: Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist auch in Berlin noch nicht geschlossen und das muss sich endlich ändern. Der Equal Pay Day markiert symbolisch den Zeitpunkt, bis zu dem Frauen rechnerisch länger arbeiten müssen, um auf das durchschnittliche Jahreseinkommen von Männern zu kommen.
Bundesweit beträgt der Gender Pay Gap 16 Prozent, in Berlin 10 Prozent. Berlin steht damit im Ländervergleich zwar ganz gut da, von echter Lohngerechtigkeit ist die Hauptstadt aber dennoch ein gutes Stück entfernt.
Die Hauptgründe für den Gender Pay Gap sind weiterhin ungleich verteilte Sorgearbeit, eine hohe Quote an Teilzeitarbeit bei Frauen und die Tatsache, dass immer noch zu wenige Frauen in Führungspositionen arbeiten. Besonders hart trifft es Alleinerziehende und Frauen mit Migrationsgeschichte. Senatorin Kiziltepe fordert entschlossene Schritte vom Bund für faire Bezahlung, für bessere Chancen und weniger strukturelle Nachteile für Frauen am Arbeitsmarkt.
Das Land setzt bereits einige Hebel in Bewegung: mit einem Landesmindestlohn, der über dem Bundesdurchschnitt liegt, mit mehr Entgelttransparenz in der Verwaltung, gezielter Förderung von Frauen in Führung, besseren Angeboten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Programmen für den beruflichen Wiedereinstieg.
Senatorin Cansel Kiziltepe: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist eine Frage von Gerechtigkeit. In Deutschland ist die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern immer noch traurige Realität. Das muss sich schnell ändern. Die EU hat dafür klare Kriterien festgelegt, die der Bund spätestens bis Juni 2026 umsetzen muss. Verzögerungen darf es nicht geben. Die Zeiten müssen vorbei sein, in denen das Gehalt vom Geschlecht abhängt.“
Hintergrund – was ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie?
- Ziel der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Durchsetzung von gleichem Lohn für gleiche/gleichwertige Arbeit durch mehr Gehaltstransparenz und stärkere Arbeitnehmendenrechte
- Pflichten für Firmen: Größere Arbeitgeber müssen den Gender Pay Gap in ihrem Unternehmen erfassen und berichten; bei auffälligen/unbegründeten Lücken sind Korrekturmaßnahmen vorgesehen.
- Bewerbung: Bewerbende müssen vorab Informationen zum Einstiegsgehalt oder zur Gehaltsspanne bekommen; ein Abfragen der Gehalts-Historie soll nicht mehr erlaubt sein.
- Beschäftigte bekommen ein Auskunftsrecht über das eigene Entgelt und die Durchschnittsgehälter vergleichbarer Gruppen (nach Geschlecht) vom Arbeitgeber.
- Zeitplan: Umsetzung in nationales Recht bis 7. Juni 2026
Veranstaltungshinweis
Rund um den Equal Pay Day finden auch in Berlin Veranstaltungen, Diskussionen und Informationsangebote statt. Für den 6. März 2026 (18 Uhr, Rathaus Pankow) organisierte die Abteilung Gleichstellung und Frauen der SenASGIVA in Kooperation mit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Spandau und der Gleichstellungsbeauftragten Pankow eine Veranstaltung zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und zu Entgeltgerechtigkeit. Weitere Informationen dazu unter www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/beauftragte/gleichstellung/formular.1642142.php