Ein Meilenstein für gleichberechtigte Teilhabe im digitalen Raum – Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni in Kraft
Pressemitteilung vom 27.06.2025
Am 28. Juni 2025 setzt Deutschland ein starkes Zeichen für digitale Inklusion: Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) wird erstmals ein umfassender Rechtsrahmen geschaffen, der Akteure der Privatwirtschaft zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet. Ziel des Gesetzes ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen, kognitiven oder sensorischen Einschränkungen – einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Das neue Recht zielt vor allem darauf ab, Websites, Online-Shops, Apps und andere digitale Dienstleistungen uneingeschränkt und barrierefrei nutzbar zu machen. Auch Geräte wie Mobiltelefone, Smart-TV, Tablets und PCs oder auch Selbstbedienungsautomaten in Geschäften müssen diese Anforderungen dann erfüllen.
Zur Überprüfung und Überwachung des neuen Gesetzes nimmt diesen Sommer die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Sachsen-Anhalt seine Arbeit auf. Hierzu haben alle Bundesländer einen Staatsvertrag zur Aufgabenübertragung geschlossen. Berlin hat diesen bereits Anfang Juni ratifiziert.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen
www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz_node.html