Weniger Bürokratie, mehr Zeit für Menschen - Die Reform des Berliner Zuwendungsrechts

Pressemitteilung vom 26.03.2025

Von der Kältehilfe bis zum Sportverein: Zuwendungen spielen eine tragende Rolle für das gesellschaftliche Leben in unserer Stadt und ermöglichen vielfältige Unterstützungen und Angebote für Berlinerinnen und Berlin. Im Jahr 2023 wurden in Berlin mehr als 9.000 Zuwendungen in Höhe von rund 2,18 Milliarden Euro finanziert. Doch die erforderlichen Arbeitsschritte bei der Bearbeitung von Zuwendungen sind oft sperrig, langwierig und bürokratisch. Das Land Berlin hat es sich deshalb mit dem in 2023 gestarteten ressortübergreifenden Projekt „Vereinfachung, Optimierung und Digitalisierung von Zuwendungen im Land Berlin“ zum Ziel gesetzt, Vorgänge für die Verwaltung und die Zuwendungsempfangenden zu vereinfachen und zu digitalisieren. Mit dem Projekt wurden 26 konkrete Reformvorschläge im Zuwendungsrecht erarbeitet. An den Reformen haben neben drei Senatsverwaltungen auch der Rechnungshof von Berlin und Akteure aus der Trägerlandschaft mitgearbeitet. In den Reformen werden dabei auch Empfehlungen aus dem Jahresbericht 2024 des Rechnungshofs zur Vereinfachung und Optimierung von Zuwendungen umgesetzt.

Die Änderungen sollen vor allem bürokratische Prozesse vereinfachen und abbauen. So wird es Erleichterungen bei den Vergaben geben: Das aufwendige Vergabeverfahren gilt nach der Reform z.B. nur noch für Aufträge über 100.000 Euro. Bis zu dieser Summe wird es ein vereinfachtes Verfahren geben. Zudem können Aufträge bis 5.000 Euro direkt vergeben werden. Neu ist auch der vereinfachte Abruf von Mitteln. Projekte mit einer Zuwendungssumme von bis zu 10.000 Euro erhalten das Geld nun direkt in einer Auszahlung anstatt mehrfache Abrufe machen zu müssen.

Das ist eine große Erleichterung für die Träger, da sie nun nicht mehr die Mittel mit viel Aufwand gestaffelt abrufen müssen. Aber auch bei größeren Vorhaben gibt es nun Vereinfachungen. So können Mittel im Finanzplan leichter und flexibler für eine andere Nutzung verwendet werden: Träger müssen nicht mehr jedes Mal einen Antrag stellen, wenn sie sich bei einem Posten um 20 Prozent verschätzt haben, sondern nur noch bei falscher Kalkulation von mehr als 30 Prozent der Gesamtsumme. So können Träger flexibler reagieren, zum Beispiel Beim Anstieg von Materialpreisen bei einem Kinderfest.

Wichtig für Zuwendungsempfangende ist auch das Thema mehrjährige Förderung. Bisher war es mit einem hohen Aufwand verbunden, Projekte mit speziellen Vorhaben länger als fünf Jahre hintereinander zu finanzieren. Mit der Reform können nun Projekte, die über längere Zeiträume bestehen, darüber hinaus einfacher gefördert werden. Damit können aufgebaute Strukturen langfristig genutzt werden: weg von der „Projektitis“ hin zu mehr Nachhaltigkeit in der Arbeit.

Modellprojekte und Arbeitsgruppen werden in der kommenden Zeit einige Themen weiter konkretisieren: Wie könnten Pauschalen funktionieren? Kann das Besserstellungsverbot bei Tarifverträgen entfallen? Darf Ehrenamtsarbeit in die Eigenmittel einfließen? Wie sollten Musterarbeitsanweisungen für die Verwaltung aussehen? Auf Partizipation will das Land Berlin auch weiterhin setzen und so u. a. Arbeitsmaterialien, Arbeitshilfen und ein Informationsportal für Träger entwickeln. Die Reformänderungen treten nach Beteiligung des Rechnungshofs von Berlin und der Veröffentlichung der Rechtstexte durch die Senatsverwaltung für Finanzen in Kraft. Zudem ist im vierten Teilprojekt aktuell eine digitale Lösung für den gesamten Zuwendungsprozess in Arbeit. Dazu soll im Sommer 2027 eine für das ganze Land Berlin geltende Software ausgerollt werden.

Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung: „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, das Zuwendungsrecht zu reformieren und Barrieren abzubauen. Träger stehen einem bürokratischen Aufwand gegenüber, der häufig ausbremst und demotiviert. Künftig bleibt mehr Zeit für das Wesentliche – für die tatsächliche Projektarbeit und die Menschen in unserer Stadt.“

Stefan Evers, Senator für Finanzen: „Wir bauen überbordende Bürokratie im Zuwendungsbereich ab: weg von der aufwendigen Einzelfallprüfung hin zu pauschalen Lösungen, dort wo es geht. Das entlastet die öffentliche Verwaltung und die Zuwendungsempfänger gleichermaßen und ist gerade in diesen Zeiten der Haushaltskonsolidierung eine wichtige Unterstützung für alle Beteiligten.“

Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Die bisher erreichten Projektergebnisse stellen einen gewaltigen Schritt bei der Vereinfachung der Zuwendungsbearbeitung im Land Berlin dar und steuern damit einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung im Land bei. Der bisherige Projekterfolg wäre nicht ohne die enge Zusammenarbeit aller drei Senatsverwaltungen und des Rechnungshofes zustande gekommen. Diese Zusammenarbeit ist in dieser Form berlinweit bisher einzigartig. Ich bin mehr als zuversichtlich, dass die zukünftige Unterstützung und Umsetzung der Zuwendungsbearbeitung mit einer modernen Softwarelösung den bisherigen Erfolg vervollständigen wird.“

Karin Klingen, Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin: „Der Rechnungshof von Berlin will zukünftig verstärkt zum Bürokratieabbau beraten. In einem aktuellen Bericht gibt er konkrete Empfehlungen, wie das Zuwendungsrecht einfacher und praktikabler, aber dennoch rechtssicher ausgestaltet werden kann. Dies ist nur ein erster Schritt zur Modernisierung der Berliner Verwaltung, dieser Prozess erfordert ein Umdenken und einen Kulturwandel in den Behörden, auch im Rechnungshof selbst.“

Prof. Dr. Gabriele Schlimper, Geschäftsführerin Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin: „Wir begrüßen, dass der Bürokratieabbau nun nach vielen Jahren in Angriff genommen wird und dass viele unserer konkreten Vorschläge in den Prozess eingeflossen sind. Die Kernaufgabe der sozialen Träger ist, Menschen zu unterstützen und nicht, unnötige Formulare auszufüllen. Das Ausmaß an Kontrolle muss angemessen und vernünftig sein: Bürokratie sollte lediglich Mittel zum Zweck sein, nicht umgekehrt.“

Weitere Informationen zu den Zwischenergebnissen und dem Projekt:
www.berlin.de/sen/asgiva/service/zuwendungen/vereinfachung-des-zuwendungsrechts-1340210.php