Neu gegründete Schlichtungsstelle kümmert sich um Anliegen von Menschen mit Behinderungen
Pressemitteilung vom 31.01.2025
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilt mit:
Das Land Berlin hat seit Jahresbeginn eine Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragen für Menschen mit Behinderungen, Christine Braunert-Rümenapf, eröffnet. An die Schlichtungsstelle können sich Bürgerinnen und Bürger wenden, sowie Vereine und Verbände, die im Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen mit einem stimmberechtigten Mitglied vertreten sind. Die Nutzung der Schlichtungsstelle ist kostenfrei.
Die Schlichtungsstelle kümmert sich um Beschwerden und Anliegen von Menschen, wenn es zu Verstößen gegen das Landesgleichberechtigungsgesetz oder gegen das Diskriminierungsverbot gekommen sein soll. Die Schlichtungsstelle wird auch Beschwerden zur fehlenden Barrierefreiheit durch öffentliche Stellen in Berlin bearbeiten.
Als Schlichter ist Uwe Orlowski tätig. Er war von 2013 bis 2023 Richter am Sozialgericht Berlin und dort auch mit Klagen wegen Schwerbehinderung, Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht und wegen Anerkennung von Gesundheitsstörungen nach Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten befasst. Zuletzt hat Uwe Orlowski (Jahrgang 1958) im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz in Brandenburg das Gesetzesvorhaben „Kindergrundsicherung“ juristisch begleitet und die Fachaufsicht über die Elterngeldstellen in Brandenburg geführt.
Uwe Orlowski ist selbst seit seiner Kindheit nach einer Impfschädigung in der DDR von schweren gesundheitlichen Einschränkungen betroffen und gehört seitdem zum Personenkreis der Menschen mit Behinderungen. Die Nöte von Menschen mit Erkrankungen und Behinderungen sind ihm bekannt. Sein Motto für seine neue außergerichtliche Tätigkeit lautet: „Schlichten statt richten“.
Senatorin Cansel Kızıltepe: „Die Arbeit eines erfahrenen Schlichters, der sich für die Rechte und Belange von Menschen mit Behinderung einsetzt, ist sehr wichtig für unsere Stadt. Denn oftmals werden Menschen mit Einschränkungen immer noch daran gehindert, uneingeschränkt und hindernisfrei ihren Alltag zu bewältigen – sei es wegen fehlender Barrierefreiheit, vergessener Gebärdensprache oder wegen mangelnder Sensibilität für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Ich gratuliere Herrn Orlowski zu seiner neuen Tätigkeit in unserem Haus und wünsche ihm viel Elan, bestehende Konflikte zu schlichten und Probleme zu lösen – ganz im Sinne der Menschen mit Behinderungen.“
Der Schlichter arbeitet unabhängig und ist nicht an Weisungen gebunden. Die Verfahrensweise und das Ergebnis der Schlichtung ist gesetzlich vorgeschrieben und orientiert sich am geltenden Recht. Mit Einverständnis der Antragsteller kann die Schlichtungsstelle auch Ermittlungen durchführen und öffentliche Stellen um Auskünfte und Mitwirkung ersuchen.
Uwe Orlowski: „Mein Ziel ist stets, eine einvernehmliche Einigung zwischen den Kontrahenten zu erreichen. Dies kann bei schwierigen Verhältnissen auch im Rahmen einer Mediation geschehen oder durch einen Schlichtungsvorschlag. Das Schlichtungsverfahren soll somit eine zügige, entgeltfreie und außergerichtliche Ergänzung zu einem streitigen Verfahren sein.“
Christine Braunert-Rümenapf: „Mit dieser neuen Einrichtung hat das Land Berlin die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention auch weiter verfahrensrechtlich abgesichert, damit Menschen mit Behinderungen und ihre Vertretungen bei Rechtsverletzungen durch eine öffentliche Stelle besser ihre Rechte geltend machen können. Somit fördert das Land Berlin die praktische Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.“
Die Geschäftsstelle ist zu erreichen unter
Telefon: 030/9028-1113
Fax: 030/9028-3120
Per Email: LfB-Schlichtung@senasgiva.berlin.de