Queere Daten schützen – queere Vereine stärken! Pressestatement der Ansprechperson der Landesregierung Berlin für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Alfonso Pantisano

Pressemitteilung vom 13.02.2024

Thema: Entscheidung der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Weitergabe von Mitgliederdaten vom 12.02.24

„Der Schutz der queeren Community hat für mich oberste Priorität. Gerade in diesen Zeiten, wo unsere Demokratie gefährdet ist, muss ich darauf hinweisen, dass die radikale Rechte auch der queeren Community weltweit den Kampf angesagt hat. Um das deutlich zu machen, muss man sich nur die letzten Jahre anschauen, wie Demokratiefeinde mit ihrer Propaganda immer zu aller erst Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, nichtbinäre, intergeschlechtliche und queere Menschen ins Visier genommen haben. Die Geschichte lehrt uns auch, dass das Sammeln und Weitergeben von Adresslisten queerer Menschen und ihrer Unterstützter*innen für die Regenbogen-Community zum Alptraum werden kann. Vor diesem Hintergrund begrüße ich es sehr, dass die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit ihrer Einschätzung nun deutlich macht, dass die Weitergabe dieser sensiblen personenbezogenen Daten nicht an Dritte erfolgen darf. Wenn gerichtlich entschieden wird, dass die Weitergabe der Daten zwingend notwendig ist, darf sie nur treuhänderisch oder mit direkter Zustimmung der Zustimmung erfolgen.
Das schützt nicht nur die Vereinsmitglieder vor potentiellem Datenmissbrauch, sondern stärkt auch die Mitglieder, die ihre Rechte innerhalb eines Vereins geltend machen wollen und es dann nicht tun, weil sie Respekt vor den hohen Anforderungen des Datenschutzes haben. Der datenschutzkonforme Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten, also zum Beispiel die Speicherung, Verarbeitung und anschließende vollständige Löschung überfordert jetzt schon große Unternehmen, so dass die Hürden zur Wahrung der Mitgliederrechte in dieser Frage so niedrigschwellig wie möglich sein sollten.
In den letzten Wochen gab es in unserer Regenbogenhauptstadt Berlin eine Diskussion innerhalb der Mitgliedschaft des Berliner CSD e.V., bei der es genau um diese Weitergabe von Daten an Dritte ging. So berechtigt das Anliegen der klagenden Mitglieder auch ist, muss der besondere persönliche Schutz jedes einzelnen Mitglieds prioritär mitbeachtet werden.
Zu glauben, dass Mitglieder eines queeren Vereins im privaten oder beruflichen Umfeld zum Beispiel geoutet sind, ist ein Irrtum. Selbst wenn alle Mitglieder geoutet wären, ist die Kenntnis über ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität besonders schutzbedürftig. Daher kommt die Einschätzung der Landesdatenschutzbeauftragten zum richtigen Zeitpunkt. Sie macht nochmals den besonderen Schutzbedarf der Mitglieder queerer Vereine deutlich, unabhängig davon, ob sie selbst queer sind oder queere Menschen und ihre Anliegen unterstützen.
Es ist auch sehr begrüßenswert, dass die Landesdatenschutzbeauftragte die Empfehlung ausspricht, dass wer sich und seine Mitglieder vorausschauend schützen möchte, entsprechende Schlichtungsmöglichkeiten in die Vereinssatzungen bereits vor einem Konflikt festschreiben kann. Daher werde ich mich beim Bundesministerium für Justiz dafür einsetzen, dass die Mustersatzungen für gemeinnützige Vereine entsprechend angepasst werden.
Als ´Queer-Beauftragter‘ der Landesregierung Berlin ist es meine Aufgabe mich mit vielen anderen als Schutzschild vor unsere Community zu stellen. Es tut gut zu wissen, dass sich auch die Landesdatenschutzbeauftragte stärkend an unsere Seite stellt. Dafür bin ich ihr sehr dankbar“, erklärt Alfonso Pantisano, Ansprechperson der Landesregierung Berlin für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.“

Siehe auch: www.datenschutz-berlin.de/pressemitteilung/herausgabe-von-mitgliederlisten-was-vereine-und-parteien-beachten-muessen/