„Der Rechnungshof von Berlin begrüßt, dass nun auch in Berlin Regelungen zur Umsetzung der Schuldenbremse in das Landesrecht getroffen werden“, erklärt die Präsidentin des Rechnungshofs, Karin Klingen. „Wir bedauern allerdings, dass die Schuldenbremse nicht in der Landesverfassung verankert wird und keine Einbeziehung der sogenannten Extrahaushalte in die Schuldenbremse erfolgt“, betont Karin Klingen anlässlich der Beratung des entsprechenden Gesetzentwurfs im parlamentarischen Hauptausschuss.
Ab dem Jahr 2020 gilt die grundgesetzliche Schuldenbremse auch für die Länder. Das Landesgesetz ermöglicht dem Land, in konjunkturellen Abschwungphasen oder in Notsituationen Kredite aufzunehmen.
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