Die Berufliche Orientierung in Berlin wird durch gezielte Änderungen der Sekundarstufe I-Verordnung sowie der Ausführungsvorschriften zur Beruflichen Orientierung und zum Dualen Lernen weiter gestärkt. Künftig ist die verbindliche Durchführung von zwei Praktika an allen weiterführenden Schulen vorgesehen. Darüber hinaus wird die Arbeit der Teams für Berufliche Orientierung durch verbindliche Festlegungen zu deren Zusammensetzung und Qualifizierung nachhaltig weiterentwickelt. Zudem werden verbindliche Vorgaben zur schulischen Verankerung des Konzeptes der Beruflichen Orientierung im Schulprogramm geschaffen. Ergänzend werden Festlegungen zur regelmäßigen Evaluation der Beruflichen Orientierung an allen Schulen getroffen, um Qualität, Transparenz und Wirksamkeit der Maßnahmen sicherzustellen.
Download Ausführungsvorschrift hier: Ausführungsvorschrift zur Beruflichen Orientierung und zum Dualen Lernen
Download Anlagen 1 bis 6 (außer unveröffentlichte Anlage 2 a) hier: Anlagen 1 bis 6