Ermäßigung der Entgelte

Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Entgelte

Allgemeine Hinweise

Eine Entgeltermäßigung kann gewährt werden, wenn bestimmte soziale oder familiäre Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Das Unterrichtsentgelt des Vertrags muss mindestens 25 € monatlich betragen.
  • Es ist immer ein schriftlicher Antrag erforderlich.
  • Stichtag ist der Monat der Antragstellung.
  • Nachweise sollten innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung eingereicht werden.
  • Je Vertrag ist nur eine Ermäßigung möglich.

50 % Entgeltermäßigung – Soziale & persönliche Voraussetzungen

Eine Ermäßigung von 50 % ist möglich, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Soziale Leistungen
  • Sozialhilfe (SGB XII)•Bürgergeld (SGB II)
  • Wohngeld•BAföG•Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Besitz des Berechtigungsnachweises Berlin-Ticket S
Junge Erwachsene in Ausbildung (unter 25 Jahre mit eigenem Hausstand)
  • In Ausbildung oder Studium
  • In einer max. 4-monatigen Übergangszeit zwischen Ausbildungsabschnitten
  • Schüler:in, bis max. 6 Monate nach Schulabschluss
  • In max. 4-monatiger Übergangszeit vor Wehr- oder Zivildienst

    Ehrenamtskarte
  • Inhaber:in der Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg

30 % Familienermäßigung

Eine Ermäßigung von 30 % ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Mindestens drei Kinder Ihrer Familie nehmen Unterricht an einer bezirklichen Musikschule
  • Für jedes dieser Kinder wird Kindergeld bezogen
  • Es wird monatlich mindestens 25 € pro Vertrag gezahlt
Als Familie gelten:
  • Ehepaare
  • Alleinerziehende
  • Lebensgemeinschaften (auch gleichgeschlechtlich)
  • Mit leiblichen, Stief-, Pflege- oder Adoptivkindern im gemeinsamen Haushalt

Es zählen nur ledige Kinder

Antrag stellen – So geht's

  1. Antrag auf Entgeltermäßigung auf der Website der Musikschule herunterladen
  2. Antrag vollständig ausfüllen und unterschreiben (gerne digital)
  3. Antrag mit Nachweisen per E-Mail oder Post an die Musikschule senden
  4. Nachweise können innerhalb von 2 Wochen nachgereicht werden

Weitere Hinweise

Vertragliches
  • Verträge werden immer auf Basis des vollen Entgelts abgeschlossen
  • Die Ermäßigung wird separat schriftlich bestätigt
Geltungsdauer
  • Gültig für die Dauer der Berechtigung, max. 12 Monate
  • Die Musikschule sendet eine schriftliche Bestätigung mit Dauer und Umfang
  • Eine erneute Beantragung ist rechtzeitig erforderlich
Mitteilungspflichten
  • Änderungen der Voraussetzungen sind umgehend mitzuteilen
  • Bei Wegfall wird die Ermäßigung ab dem Zeitpunkt des Wegfalls widerrufen
  • Nachzahlungspflicht für nicht mehr ermäßigte Monate
Kein Sonderkündigungsrecht
  • Der Wegfall der Ermäßigung berechtigt nicht zur Kündigung
  • Der Unterrichtsvertrag bleibt bestehen

Antragsformular und Merkblatt zum downloaden

  • Antragsformular für Entgeltermäßigung

    PDF-Dokument (695.6 kB)

  • Merkblatt zur Beantragung der Entgeltermäßigung

    PDF-Dokument (802.8 kB)