Ermäßigung der Entgelte

Voraussetzungen für eine Ermäßigung der der Entgelte

Die folgenden Regeln sind etwas kompliziert. Rufen Sie uns gerne an, damit wir Ihnen direkt helfen können: (030) 90 295-6730.
  • Ermäßigung nur auf Antrag: Eine Gebührenermäßigung gibt es nur, wenn ein schriftlicher Antrag gestellt und alle Nachweise vollständig eingereicht werden. Es besteht kein Rechtsanspruch – es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landes Berlin.
  • Höhe der Ermäßigung: Je nach Lebenssituation gibt es 30 %, 50 % oder 100 % Ermäßigung, z. B. bei Bezug von Bürgergeld, Wohngeld, BAföG oder für Schüler*innen/Auszubildende mit eigenem Haushalt.
  • Einzelfallprüfung möglich: Wenn keine Standard-Voraussetzung erfüllt ist, kann ein Antrag auf Einzelfallprüfung gestellt werden – abhängig vom Einkommen der Familie.
  • Familienermäßigung: Familien mit zwei oder mehr unterrichteten Kindern und Einkommen unter 4.200 € monatlich können ebenfalls Ermäßigung beantragen.
  • Wichtige Fristen und Hinweise: Die Ermäßigung gilt ab dem Monat nach Antragstellung und für maximal 12 Monate. Änderungen müssen sofort gemeldet werden, sonst kann die Ermäßigung widerrufen werden. Der Unterrichtsvertrag bleibt immer mit voller Gebühr bestehen.

Wer kann eine Ermäßigung bekommen?

  • Personen, die Sozialgeld bekommen und ihre minderjährigen Kinder, die im Haushalt leben

    50 %

  • Personen, die Arbeitslosengeld II oder Wohngeld bekommen und ihre minderjährigen Kinder, die im Haushalt leben

    50 %

  • Personen, die Kinderzuschlag bekommen und ihre minderjährigen Kinder, die im Haushalt leben

    50 %

  • Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen und ihre minderjährigen Kinder, die im Haushalt leben

    50 %

  • Personen, die BAföG bekommen und ihre minderjährigen Kinder, die im Haushalt leben

    50 %

  • Schüler*innen, Studierende, Auszubildende und Bundesfreiwilligendienstleistende bis 27 Jahre, die einen eigenen Haushalt haben

    50 %

  • Schulabgänger*innen ohne Ausbildungsplatz mit eigenem Haushalt, bis zu 6 Monate nach dem Schulabschluss

    50 %

  • Personen mit niedrigem Einkommen (z.B. Familie mit 2 Kindern und weniger als 4.200 € monatlich

    30%

  • Rentner:innen

    30%

  • Personen in der Studienvorbereitung oder Begabtenförderung (Ermäßigung für 15 Minuten Extra-Zeit)

    100%

  • Ergänzungsfächer (z.B. Ensemble, Big Band)

    100%

Einzelfallprüfung

  • Personen, die keine der oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag auf Einzelfallprüfung stellen. Eine Ermäßigung ist möglich, wenn das Einkommen der Familie nicht höher ist als der 1,5-fache Satz der Sozialhilfe pro Familienmitglied. Ab dem dritten Kind zählt der doppelte Satz. Es wird eine Mietpauschale dazugerechnet.
  • Zum Einkommen zählen: Lohn, Gehalt, Unternehmereinkommen, Arbeitslosengeld, Rente, Pension, Kind

Familienermäßigung

  • Wenn mindestens zwei Kinder einer Familie Unterricht nehmen, kann eine Familienermäßigung beantragt werden. Das Einkommen der Familie darf nicht höher sein als 4.200 € monatlich (Stand 2024). Auch hier zählen zum Einkommen: Lohn, Gehalt, Unternehmereinkommen, Arbeitslosengeld, Rente, Pension, Kindergeld und andere Zuschüsse.

Wichtige Hinweise

  • Jede Unterrichtsvereinbarung kann nur einmal ermäßigt werden.
  • Die Ermäßigung beginnt frühestens ab dem Monat nach der Antragstellung und gilt für maximal 12 Monate.
  • Sie müssen spätestens 4 Wochen vor Ablauf einen neuen Antrag stellen, wenn Sie die Ermäßigung weiter nutzen möchten.
  • Bitte informieren Sie uns sofort, wenn sich etwas ändert, das Einfluss auf die Ermäßigung hat.
  • Wenn die Voraussetzungen für eine Ermäßigung nicht mehr erfüllt sind, wird die Ermäßigung widerrufen.
  • Die Unterrichtsvereinbarung bleibt immer über die volle Gebühr bestehen. Der Wegfall einer Ermäßigung ist kein Grund, den Vertrag zu kündigen.

Antragsformular und Merkblatt zum downloaden

  • Antrag auf Entgeltermäßigung

    PDF-Dokument (40.0 kB)

  • Merkblatt für Entgeltermäßigung

    PDF-Dokument (31.8 kB)