Laut UNICEF Deutschland sind Kinderrechte „spezielle Menschenrechte für Kinder“, weil Kinder andere Bedürfnisse haben als Erwachsene – z. B. Schutz, Beteiligung, Förderung.
An unserer Musikschule sind Kinder Teil der Gemeinschaft: sie lernen, üben, treten auf, interagieren mit Lehrkräften und Gleichaltrigen. Dabei spielen Themen wie Mitbestimmung, sichere und förderliche Umgebung, Gleichheit der Chancen, Erholung und Freizeit eine Rolle – all diese Punkte werden durch Kinderrechte angesprochen.
Wir sind auf dem Weg, die vier Grundprinzipien der Kinderrechte in unserem Musikschulleben mehr und mehr Realität werden zu lassen. Daran arbeiten wir kontinuierlich. Die vier Grundprinzipien der Kinderrechte laut UNICEF sind:
Diskriminierungsverbot, Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, Beteiligungsrecht, Kindeswohlvorrang.
Beispiele von Kinderrechten, die im Musikschulleben relevant sind
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Recht auf Spiel und Freizeit, sich künstlerisch zu betätigen (Art. 31 der UN‑Kinderrechtskonvention) – Unsere Musikschule ist ein Ort, an dem Kinder entsprechenden Tätigkeiten nachgehen können.
- Kinder haben das Recht auf Meinungsäußerung und Beteiligung (Art. 12/13 Beteiligungsrechte). Das kann bedeuten, dass unsere Schülerinnen und Schüler z. B. mitreden können, was sie spielen wollen, wie der Unterricht gestaltet wird oder wie Aufführungen ablaufen.
- Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung (Art. 19, Schutzrechte) – An unserer Musikschule ist uns wichtig, ein sicheres Lernumfeld zu schaffen, in dem Kinder Respekt erfahren und nicht ausgeschlossen oder benachteiligt werden.
- Kinder haben das Recht auf Bildung und Förderung der Persönlichkeit (Art. 28/29, Bildungsrechte) – Die Bildungsarbeit unserer Musikschule ist auf die individuelle Förderung jedes einzelnen Menschen ausgerichtet.