Stipendium aufgrund außerordentlicher Begabung
Die Musikschule bietet besonders talentierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, im Rahmen eines Stipendiums individuell gefördert zu werden. Ziel dieses Programms ist es, junge Musikerinnen und Musiker mit herausragendem Potenzial gezielt auf ihrem musikalischen Weg zu unterstützen.
Was beinhaltet das Begabtenförderung?
- Das Stipendium richtet sich an Schüler/-innen, die durch außergewöhnliche Leistungen im Unterricht und bei Konzerten der Musikschule auffallen.
- Erweiterter Fachunterricht: Der reguläre Unterricht kann im Rahmen der Förderung auf bis zu 120 Minuten pro Woche erhöht werden.
- Finanzielle Entlastung: Für die Dauer des Stipendiums wird eine 50 % Ermäßigung auf das Unterrichtsentgelt gewährt – unabhängig vom Einkommen.
- Die Förderung zielt auf eine Intensivierung des Fachunterrichts und bietet damit zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten im künstlerischen Bereich.
- Die Schüler/-innen spielen oder singen in Kammermusikformationen/Bands/Gesangsgruppen oder anderen Musikschulensembles (das gilt auch für die Unterrichtsfächer Klavier und Gitarre) und ggfs. nehmen sie an Wettbewerben teil.
- Für Schüler/-innen mit einem Orchesterinstrument ist die Mitwirkung in einem Orchester der Musikschule Teil der Förderung. Entsprechendes gilt für Schüler/-innen mit einem Bandinstrument bzw. für Jazz-/Pop-Gesang.
Voraussetzungen und Erwartungen
Von den Stipendiatinnen und Stipendiaten wird erwartet, dass sie sich überdurchschnittlich im Musikschulleben engagieren. Dazu gehören unter anderem:
Laufzeit
Das Stipendium wird für max. 12 Monate bewilligt und kann anschließend erneut vergeben werden. Ab einem 1. Preis im Berliner Landeswettbewerb „Jugend musiziert“ kann das Stipendium ohne Anschlussprüfung für ein weiteres Jahr bewilligt werden.
Antrag und Auswahlverfahren
Die Entscheidung über die Vergabe eines Stipendiums erfolgt auf Grundlage:
- eines schriftlichen Antrags durch die Eltern oder – bei Volljährigkeit – durch den/die Schüler/-in selbst,
- eines Fachgutachtens der unterrichtenden Lehrkraft,
- und eines Prüfungsvorspiels bzw. Vorsingens vor einer Kommission.
Im Rahmen des Vorspiels werden vorbereitete Werke verschiedener Stilrichtungen präsentiert. Anschließend findet ein kurzes Feedbackgespräch statt. Die Kommission entscheidet über die Aufnahme in das Programm.
Ziel der Förderung
Die Begabtenförderung trägt zur Entwicklung individuellen Könnens bei und stärkt auch die musikalische Gemeinschaft der Schule. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des künstlerischen Profils der Musikschule und bietet besonders engagierten Schüler/-innen eine intensive Weiterentwicklung, wobei sie gezielt Raum für musikalisches Wachstum auf hohem Niveau schafft.