Entgelte

Der Musikunterricht ist entgeltpflichtig. Bei Abschluss eines Unterrichtsvertrages fällt einmalig eine Verwaltungspauschale in Höhe von 6,00 € an. Erfahren Sie hier alles über die Preise für instrumentalen und vokalen Einzelunterricht und die Kurse im Bereich frühkindlicher Erziehung.

Einzelunterricht

Entgelte für den Instrumental- und Vokalunterricht für Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 26. Lebensjahr
Wöchentliche Unterrichtsdauer 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten
Jährliches Entgelt 624 € 936 € 1248 €
Monatlicher Teilbetrag 52 € 78 € 104 €
Entgelte für den Instrumental- und Vokalunterricht für Schülerinnen und Schüler ab dem vollendeten 26. Lebensjahr
Wöchentliche Unterrichtsdauer 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten
Jährliches Entgelt 696 € 1044 € 1392 €
Monatlicher Teilbetrag 58 € 87 € 116 €

Erfahren Sie hier mehr über unser Lehrangebot: Unterricht

Ermäßigung

Die Musikschule kann unter Umständen eine Ermäßigung zum Unterrichtsentgelt gewähren. Dafür müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Ausschlaggebend sind primär die Einkommensverhältnisse der Antragstellenden. Ermäßigungen sind nur für Einzelunterricht möglich, nicht für die Kursangebote im Bereich musikalische Früherziehung.

Weitere Informationen zu Ermäßigungen

Förderung für Familien mit geringem Einkommen – Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, um Musikschulunterricht auch Familien mit geringem Einkommen zu ermöglichen. Eine davon ist das BuT – Das Bildungs- und Teilhabepaket. Es soll sicherstellen, dass alle Kinder die gleichen Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe haben – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Die Beratung ist kostenfrei und wird in mehreren Sprachen angeboten.

Hinweis zur Förderung (BuT)

Die BuT-Förderung ist unabhängig von der Ermäßigung der Musikschule. Auch Familien, die keine Ermäßigung der Musikschule erhalten, können möglicherweise eine BuT-Förderung bekommen. Ebenso ist eine zusätzliche Förderung über BuT möglich, wenn bereits eine Ermäßigung der Musikschule gewährt wird. Ob eine Förderung bewilligt wird, entscheidet die zuständige BuT-Stelle.

Infoflyer: Das BuT an den Berliner Musikschulen
Beratung & BuT beantragen

Stipendium aufgrund außerordentlicher Begabung

Die Musikschule bietet besonders talentierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, im Rahmen eines Stipendiums individuell gefördert zu werden. Ziel dieses Programms ist es, junge Musikerinnen und Musiker mit herausragendem Potenzial gezielt auf ihrem musikalischen Weg zu unterstützen. Das Stipendium behinhaltet erweiterten Fachunterricht bei gleichzeitiger finanieller Entlastung: Der reguläre Unterricht kann im Rahmen der Förderung auf bis zu 120 Minuten pro Woche erhöht werden. Für die Dauer des Stipendiums wird eine 50 % Ermäßigung auf das Unterrichtsentgelt gewährt – unabhängig vom Einkommen.

Weitere Informationen zur Begabtenförderung

Kursunterricht – Kurse im frühpädagogischen Bereich

Für jüngere Kinder bis ca. 10 Jahre bieten wir Kursunterricht in der Elementar- und Grundstufe an. Für die Kinderkurse ist keine Ermäßigung möglich!

Entgelte pro Termin im Kursbereich

Unterrichtsdauer Entgelt pro Termin
45 Minuten
z.B. Eltern-Kind-Kurse
4,68 €
60 Mintuen
z.B. Musikalische Früherziehung etc.
6,24 €

Erfahren Sie hier mehr über die Kurse für Kinder.

Teilnahme an Ensembles

Die Angebote sind entgeltpflichtig, aber Schülerinnen und Schüler der Musikschule sind mit wenigen Ausnahmen (z.B. im Berliner Mädchenchor) vom Entgelt befreit. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der Dauer und Häufigkeit der angebotenen Proben. Auskunft über die anfallenden Entgelte erhalten Sie in der Musikschulverwaltung.

Erfahren Sie hier mehr über unsere Ensembles, Gruppen, Chöre und Orchester

Studienvorbereitende Ausbildung (StuVo/SVA)

Die Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber von Musikhochschulen steigen stetig. Unsere Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) unterstützt ambitionierte Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zu einem Musikstudium – mit einem individuell zugeschnittenen Unterrichtspaket über bis zu zwei Jahre hinweg.

Das monatliche Unterrichtsentgelt beträgt:
  • 104 € monatlich für Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 26. Lebensjahr
  • 116 € monatlich für Erwachsene nach dem vollendeten 26. Lebensjahr

Weitere Informationen zur Studienvorbereitenden Ausbildung

Leihinstrumente

Die Musikschule verleiht ihren Schülerinnen und Schülern in verfügbarem Rahmen auf Wunsch Instrumente. Die Leihgebühr beträgt 6 € monatlich. Zusätzlich müssen Sie eine Versicherung für das ausgeliehene Instrument abschließen, die sich nach dessen Wert richtet.

Instrument leihen

Kontakt

Ansprechpartner, Standorte und Servicezeiten

Musikschule City West
Geschäftsstelle im Rathaus Schmargendorf

Sprechzeiten vor Ort und telefonisch
Di. 10:00-16:00 Uhr
Mi. 10:00-16:00 Uhr
Do. 12:00-18:00 Uhr
Fr. 10:00-13:00 Uhr