Die Musikschule kann unter Umständen eine Ermäßigung zum Unterrichtsentgelt gewähren. Dafür müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Ausschlaggebend sind primär die Einkommensverhältnisse der Antragstellenden. Ermäßigungen sind nur für Einzelunterricht möglich, nicht für die Kursangebote im Bereich musikalische Früherziehung.
Weitere Informationen zu Ermäßigungen
Förderung für Familien mit geringem Einkommen – Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, um Musikschulunterricht auch Familien mit geringem Einkommen zu ermöglichen. Eine davon ist das BuT – Das Bildungs- und Teilhabepaket. Es soll sicherstellen, dass alle Kinder die gleichen Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe haben – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Die Beratung ist kostenfrei und wird in mehreren Sprachen angeboten.
Hinweis zur Förderung (BuT)
Die BuT-Förderung ist unabhängig von der Ermäßigung der Musikschule. Auch Familien, die keine Ermäßigung der Musikschule erhalten, können möglicherweise eine BuT-Förderung bekommen. Ebenso ist eine zusätzliche Förderung über BuT möglich, wenn bereits eine Ermäßigung der Musikschule gewährt wird. Ob eine Förderung bewilligt wird, entscheidet die zuständige BuT-Stelle.
Infoflyer: Das BuT an den Berliner Musikschulen
Beratung & BuT beantragen
Stipendium aufgrund außerordentlicher Begabung
Die Musikschule bietet besonders talentierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, im Rahmen eines Stipendiums individuell gefördert zu werden. Ziel dieses Programms ist es, junge Musikerinnen und Musiker mit herausragendem Potenzial gezielt auf ihrem musikalischen Weg zu unterstützen. Das Stipendium behinhaltet erweiterten Fachunterricht bei gleichzeitiger finanieller Entlastung: Der reguläre Unterricht kann im Rahmen der Förderung auf bis zu 120 Minuten pro Woche erhöht werden. Für die Dauer des Stipendiums wird eine 50 % Ermäßigung auf das Unterrichtsentgelt gewährt – unabhängig vom Einkommen.
Weitere Informationen zur Begabtenförderung