Ermäßigung der Entgelte

Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Entgelte

Allgemeine Hinweise

Eine Entgeltermäßigung kann gewährt werden, wenn bestimmte soziale oder familiäre Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Das Unterrichtsentgelt des Vertrags muss mindestens 25 € monatlich betragen.
  • Es ist immer ein schriftlicher Antrag erforderlich.
  • Stichtag ist der Monat der Antragstellung.
  • Nachweise sollten innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung eingereicht werden.
  • Je Vertrag ist nur eine Ermäßigung möglich.

50 % Entgeltermäßigung – Soziale & persönliche Voraussetzungen

Eine Ermäßigung von 50 % ist möglich, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Soziale Leistungen
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Bürgergeld (SGB II)
  • Wohngeld
  • BAföG
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Besitz des Berechtigungsnachweises Berlin-Ticket S
Junge Erwachsene in Ausbildung (unter 25 Jahre mit eigenem Hausstand)
  • In Ausbildung oder Studium
  • In einer max. 4-monatigen Übergangszeit zwischen Ausbildungsabschnitten
  • Schüler:in, bis max. 6 Monate nach Schulabschluss
  • In max. 4-monatiger Übergangszeit vor Wehr- oder Zivildienst
Ehrenamtskarte
  • Inhaber:in der Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg

30 % Familienermäßigung

Eine Ermäßigung von 30 % ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Mindestens drei Kinder Ihrer Familie nehmen Einzel- oder Gruppenunterricht an einer bezirklichen Musikschule. Für Kursunterricht ist keine Ermäßigung möglich. Nur Unterrichtsverträge der Kinder werden berücksichtigt.
  • Für jedes dieser Kinder wird Kindergeld bezogen
  • Es wird monatlich mindestens 25 € pro Vertrag gezahlt
Als Familie gelten:
  • Ehepaare
  • Alleinerziehende
  • Lebensgemeinschaften (auch gleichgeschlechtlich)
  • Mit leiblichen, Stief-, Pflege- oder Adoptivkindern im gemeinsamen Haushalt

Es zählen nur ledige Kinder.
Für die Kinderkurse ist keine Ermäßigung möglich!

Hinweise zum Vertrag

Vertragliches
  • Verträge werden immer auf Basis des vollen Entgelts abgeschlossen
  • Die Ermäßigung wird separat schriftlich bestätigt
Geltungsdauer
  • Gültig für die Dauer der Berechtigung, max. 12 Monate
  • Die Musikschule sendet eine schriftliche Bestätigung mit Dauer und Umfang
  • Eine erneute Beantragung ist rechtzeitig erforderlich
Mitteilungspflichten
  • Änderungen der Voraussetzungen sind umgehend mitzuteilen
  • Bei Wegfall wird die Ermäßigung ab dem Zeitpunkt des Wegfalls widerrufen
  • Nachzahlungspflicht für nicht mehr ermäßigte Monate
Kein Sonderkündigungsrecht
  • Der Wegfall der Ermäßigung berechtigt nicht zur Kündigung
  • Der Unterrichtsvertrag bleibt bestehen

Antrag auf Ermäßigung stellen

Auf Anfrage stellen wir Ihnen den Antrag auf Ermäßigung gerne zur Verfügung. Dafür schreiben Sie bitte eine E-Mail an musikschule@charlottenburg-wilmersdorf.de

Förderung für Familien mit geringem Einkommen – Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, um Musikschulunterricht auch Familien mit geringem Einkommen zu ermöglichen. Eine davon ist das BuT – Das Bildungs- und Teilhabepaket. Es soll sicherstellen, dass alle Kinder die gleichen Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe haben – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Sie können BuT-Förderung für Kinder zwischen 0-18 Jahre beantragen. Die Beratung ist kostenfrei und wird in mehreren Sprachen angeboten.

Hinweis zur Förderung (BuT)

Die BuT-Förderung kann unabhängig von den Ermäßigungskriterien der Musikschule beantragt werden. Auch Familien, die keine Ermäßigung der Musikschule erhalten, können möglicherweise eine BuT-Förderung bekommen. Ebenso ist eine zusätzliche Förderung über BuT möglich, wenn bereits eine Ermäßigung der Musikschule gewährt wird. Ob eine Förderung bewilligt wird, entscheidet die zuständige BuT-Stelle.

Infoflyer: Das BuT an den Berliner Musikschulen
Beratung & BuT beantragen

Stipendium aufgrund außerordentlicher Begabung

Die Musikschule bietet besonders talentierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, im Rahmen eines Stipendiums individuell gefördert zu werden. Ziel dieses Programms ist es, junge Musikerinnen und Musiker mit herausragendem Potenzial gezielt auf ihrem musikalischen Weg zu unterstützen. Das Stipendium behinhaltet erweiterten Fachunterricht bei gleichzeitiger finanieller Entlastung: Der reguläre Unterricht kann im Rahmen der Förderung auf bis zu 120 Minuten pro Woche erhöht werden. Für die Dauer des Stipendiums wird eine 50 % Ermäßigung auf das Unterrichtsentgelt gewährt – unabhängig vom Einkommen.

Weitere Informationen zur Begabtenförderung

Musikschule City West

Ansprechpartner, Standorte & Servicezeiten

Geschäftsstelle im Rathaus Schmargendorf

Sprechzeiten vor Ort und telefonisch
Di. 10:00-16:00 Uhr
Mi. 10:00-16:00 Uhr
Do. 12:00-18:00 Uhr
Fr. 10:00-13:00 Uhr