Einstellung zur Teilnahme am schulpraktischen Teil des Anpassungslehrganges
Den kompletten Ausschreibungstext sowie alle notwendigen Vordrucke finden Sie am Ende der Ausschreibung unter "Weitere Informationen“.
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Einstellung zum 05.08.2027
Sie bewerben sich auf der Homepage für den Vorbereitungsdienst mit dem Link zum Karriereportal auf die dort veröffentlichte Stellenausschreibung spätestens bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss mit den vollständigen Unterlagen online. Hierzu gehört u.a. auch der ausführliche Bescheid (Langbescheid) der Anerkennungsstelle für ausländische Lehramtsbefähigungen und der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse auf Niveau C1.
Für die Übersendung des abschließenden Bescheides der Anerkennungsstelle (nach Erfüllung von erteilten Auflagen sowie ggf. nach Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse auf Niveau C2) können Sie die auf der Homepage und in der Stellenausschreibung veröffentlichte Nachreichfrist nutzen.
Nach Eingang der Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Auch alle weiteren Benachrichtigungen erfolgen per E-Mail. Es sind von Ihnen Fristen einzuhalten, die die regelmäßige Kontrolle Ihres Accounts – auch des Spam-Ordners – erforderlich machen. Bei Nichteinhaltung der Fristen kann Ihre Bewerbung für den jeweiligen Einstellungstermin nicht mehr berücksichtigt werden.
Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens werden Sie per E-Mail einen Bescheid über das Ergebnis erhalten. Sie müssen sich innerhalb der gesetzten Frist rückäußern, wie mit Ihrer Bewerbung weiter verfahren werden soll. Ein entsprechender Vordruck wird mitgesendet.
Im Fall einer Zusage müssen Sie die Einstellungsunterlagen innerhalb der angegebenen Frist per Post übersenden und u.a. ein aktuelles „Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ beantragen.
Die Organisationsdaten für Ihre Ausbildung und die Informationen zur Ausbildungsschule und zu den Veranstaltungszeiten erhalten Sie nach erfolgter Einplanung direkt vom Schulpraktischen Seminar ebenfalls per E-Mail.
Es sind einfache Kopien oder Scans für den Daten-Upload ausreichend.
Nein, die Vorgaben der Stellenausschreibung müssen erfüllt werden.
Wenn Sie z.B. noch zusätzliche Studienleistungen erbringen müssen, müssen Sie mit der Bewerbung zunächst den ausführlichen Bescheid mit der Auflagenerteilung einreichen. Der abschließende Bescheid nach Erfüllung aller Auflagen und mit Zugangsberechtigung zum schulpraktischen Teil des Anpassungslehrgangs kann innerhalb der Nachreichfrist nachgereicht werden.
Des Weiteren darf spätestens bis zum Ende der veröffentlichten Nachreichfrist der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse auf Niveau C2 eingereicht werden.
Die Sprachnachweise sind für die Dauer des schulpraktischen Teils des Anpassungslehrgangs entscheidend. Mit dem (rechtzeitigen) C2-Nachweis ist eine Dauer von 18 Monaten möglich. Bei C1-Nachweis (ist mit der Bewerbung einzureichen) ist eine Dauer von 24 Monaten vorgesehen (Anpassungslehrgang PLUS), während der ersten sechs Monate wird dann noch kein selbständiger Ausbildungsunterricht erteilt.
Wenn die Anzahl der eingegangenen Bewerbungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze übersteigt, bestehen Zulassungsbeschränkungen.
Nein, zurzeit stehen genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Von Unterlagen, die für die Bewerbung erforderlich sind und nicht in deutscher Sprache ausgefertigt wurden, wird zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher benötigt.
Nein. Diese Unterlagen werden ausschließlich dann gefordert, wenn Ihnen auch ein Einstellungsangebot unterbreitet werden kann. Das Führungszeugnis darf zur Einstellung nicht älter als drei Monate sein und muss als ein „Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ ausgefertigt worden sein.
Die Zuweisung zur Ausbildungsschule nimmt die Leitung des Schulpraktischen Seminars vor, dem Sie zugewiesen werden.
Da nicht zu jedem Einstellungstermin allen Schulpraktischen Seminare neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugewiesen werden, ist es organisatorisch leider nicht immer möglich, den Wohnort bei der Seminarzuweisung zu berücksichtigen.
Ja. Bitte teilen Sie eine bestehende Schwangerschaft möglichst frühzeitig mit. Eine Schwangerschaft verhindert keines Falls die Teilnahme am Auswahlverfahren oder gar die Einstellung. Gerade im Fall einer
Einstellung erleichtert es jedoch die Planung, insbesondere bei der vorgesehenen Ausbildungsschule, wenn rechtzeitig bekannt ist, ab wann Sie aufgrund des gesetzlich geregelten Mutterschutzes der Schule nicht mehr zur Verfügung stehen.
Bitte teilen Sie beabsichtigte Adressenänderungen möglichst so rechtzeitig mit, dass ggf. noch eine Berücksichtigung für die Zuweisung zu den Ausbildungseinrichtungen möglich ist. Nutzen Sie hierfür die Antwortfunktion des bereits erfolgten Schriftverkehrs.
Bitte wenden Sie sich an die Anerkennungsstelle für ausländische Lehramtsbefähigungen (Anerkennungen.lehrer@senbjf.berlin.de) und erkundigen sich, ob Auswirkungen auf das hiesige Gleichstellungsverfahren eintreten.
Insbesondere im Interesse anderer Bewerberinnen und Bewerber und der Unterrichtsplanung der Ausbildungsschule informieren Sie bitte so schnell wie möglich die Einstellungsstelle per E-Mail.
Sie können, bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Mutterschutz- und Elternzeitverordnung, auch im Vorbereitungsdienst Elternzeit nehmen. Sofern Sie dies bereits bei Ihrer Bewerbung wissen, geben Sie das bitte gesondert an. Dies ist wichtig für die Planung der Schulen bei der Schulzuweisung. Elternzeit und Mutterschutz wirken sich nicht negativ auf Ihre Bewerbung aus.
Einen Antrag auf Elternzeit stellen Sie zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Zulassung zum Vorbereitungsdienst mitgeteilt wurde und reichen ihn zusammen mit Ihrer Erklärung ein, dass Sie das Angebot annehmen.
Nein, diese Möglichkeit besteht nicht.
Voraussetzung ist, dass Sie an dieser öffentlichen Schule als Vertretungslehrkraft tätig sind oder waren. Sofern die Schulleitung Interesse daran hat, dass Sie den Anpassungslehrgang dort absolvieren, muss diese den Wunsch bei der Leitung des regional zuständigen Schulpraktischen Seminars rechtzeitig angeben.
Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen nicht immer allen Wünschen entsprochen werden kann.
Voraussetzung ist, dass die Schule die staatliche Anerkennung für die entsprechenden Klassenstufen nachweist und bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss bei der Einstellungsstelle für den Vorbereitungsdienst einen Antrag gestellt hat, dass Sie zur Ausbildung in den schulpraktischen Seminaren zugelassen werden.
Bitte entnehmen Sie diese Information dem Gleichstellungsbescheid der Anerkennungsstelle für ausländische Lehramtsbefähigungen.
Voraussetzung hierfür ist die von einer Schule beabsichtigte unbefristete Einstellung in den Schuldienst, zumeist nach vorheriger Beschäftigung an dieser Schule.
Die Einstellung wird von der Schule beantragt und die Voraussetzungen werden individuell geprüft im Rahmen einer Einzelfallentscheidung, eine zentrale Bewerbung für den berufsbegleitenden Anpassungslehrgang ist nicht möglich.
Für die unbefristete Einstellung sind Sprachkenntnisse auf dem Niveau C2 zwingende Voraussetzung.
Wenn an Ihrer Ausbildungsschule Bedarf für Ihre unbefristete Einstellung besteht, kann die Schulleitung über die zuständige Schulaufsicht den sogenannten „Wechsel“ initiieren. Das Ausbildungsende und die Seminarzuordnungen verändern sich nicht. Weitere Informationen erhalten Sie, sobald der Einstellungsvorgang bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vorliegt.
Für die unbefristete Einstellung sind Sprachkenntnisse auf dem Niveau C2 zwingende Voraussetzung.
Wir bieten persönliche Beratungstermine nach Terminvereinbarung an. Für eine Terminanfrage schreiben Sie uns gerne eine E-Mail. Auch Nachfragen beantworten wir bevorzugt per E-Mail.
Mi: 9.30-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Fr: 9.30-12.00 Uhr und 13.00-14.00 Uhr
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