Einstellung von Lehramtsanwärter/innen in den Berliner Vorbereitungsdienst
Den kompletten Ausschreibungstext sowie alle notwendigen Vordrucke finden Sie am Ende der Ausschreibung unter "Weitere Informationen“.
Bild: time99lek/istockphoto.com
Den kompletten Ausschreibungstext sowie alle notwendigen Vordrucke finden Sie am Ende der Ausschreibung unter "Weitere Informationen“.
Einstellung zum 01.02.2027
Einstellung zum 05.08.2027
Sie bewerben sich auf der Homepage für den Vorbereitungsdienst mit dem Link zum Karriereportal auf die dort veröffentlichte Stellenausschreibung spätestens bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss mit den vollständigen Unterlagen online.
Für die Übersendung Ihrer Abschlussdokumente können Sie die auf der Homepage und in der Stellenausschreibung veröffentlichte Nachreichfrist nutzen.
Nach Eingang der Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Auch alle weiteren Benachrichtigungen erfolgen per E-Mail. Es sind von Ihnen Fristen einzuhalten, die die regelmäßige Kontrolle Ihres Accounts – auch des Spam-Ordners – erforderlich machen. Bei Nichteinhaltung der Fristen kann Ihre Bewerbung für den jeweiligen Einstellungstermin nicht mehr berücksichtigt werden.
Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens werden Sie per E-Mail einen Bescheid über das Ergebnis erhalten. Sie müssen sich anschließend innerhalb der gesetzten Frist rückäußern, wie mit Ihrer Bewerbung weiter verfahren werden soll. Ein entsprechender Vordruck wird mitgesendet.
Im Fall einer Zusage müssen Sie die Einstellungsunterlagen innerhalb der angegebenen Frist per Post übersenden und u.a. ein aktuelles „Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ beantragen.
Die Organisationsdaten für Ihre Ausbildung und die Informationen zur Ausbildungsschule und zu den Veranstaltungszeiten erhalten Sie nach erfolgter Einplanung direkt vom Schulpraktischen Seminar ebenfalls per E-Mail.
Es sind einfache Kopien oder Scans für den Daten-Upload ausreichend.
Nein, die Vorgaben der Stellenausschreibung müssen erfüllt werden. Einzige Ausnahme bilden das Zeugnis und die Urkunde über den lehramtsbezogenen Masterabschluss oder das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt (s.o.), welches innerhalb der veröffentlichten Nachreichfrist übersendet werden muss.
Eine Bescheinigung vom jeweiligen Prüfungsamt (mit Unterschrift/Stempel) kann das o.g. Zeugnis zunächst ersetzen, wenn aus ihr das Lehramt und die Fächer eindeutig hervorgehen und wenn dokumentiert ist, dass alle Leistungen erbracht und mit einer Gesamtnote bewertet wurden.
In diesem Fall muss das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung bzw. das Zeugnis (mit Urkunde) über den lehramtsbezogenen Master-Abschluss dann spätestens vier Monate nach Ausbildungsbeginn nachgereicht werden.
Lehramtsbezogene Masterabschlüsse und Erste Staatsprüfungen für ein Lehramt, die in anderen Bundesländern erworben wurden, sind grundsätzlich anerkannt. Sie eröffnen den Zugang zum Vorbereitungsdienst, wenn sie im jeweiligen Bundesland zum Zugang zum Vorbereitungsdienst berechtigen und wenn die Fächer und das jeweilige Lehramt in Berlin ausgebildet werden. Die entsprechende Prüfung wird hier nach Upload der vollständigen Bewerbungsunterlagen vorgenommen.
Wenn die Anzahl der eingegangenen Bewerbungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze übersteigt, bestehen Zulassungsbeschränkungen.
Nein, zurzeit stehen genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt entsprechend den Regelungen unter § 4 der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter (VSLVO, Link siehe Internetseite) in einem Punkteverfahren.
Bewerber, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, aber die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, können den Vorbereitungsdienst ohne Beschränkungen im Beamtenverhältnis auf Widerruf, ableisten.
Liegen die Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht vor, wird der Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolviert.
Nein. Diese Unterlagen werden ausschließlich dann gefordert, wenn Ihnen auch ein Einstellungsangebot unterbreitet werden kann. Das Führungszeugnis darf zur Einstellung nicht älter als drei Monate sein und muss als ein „Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ ausgefertigt worden sein.
Die Zuweisung zur Ausbildungsschule nimmt die Leitung des Schulpraktischen Seminars vor, dem Sie zugewiesen werden.
Da nicht zu jedem Einstellungstermin allen Schulpraktischen Seminare neue Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter zugewiesen werden, ist es organisatorisch leider nicht immer möglich, den Wohnort bei der Seminarzuweisung zu berücksichtigen.
Ja. Bitte teilen Sie eine bestehende Schwangerschaft möglichst frühzeitig mit. Eine Schwangerschaft verhindert keines Falls die Teilnahme am Auswahlverfahren oder gar die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt. Gerade im Fall einer Einstellung erleichtert es jedoch die Planung, insbesondere bei der vorgesehenen Ausbildungsschule, wenn rechtzeitig bekannt ist, ab wann Sie aufgrund des gesetzlich geregelten Mutterschutzes der Schule nicht mehr zur Verfügung stehen.
Bitte teilen Sie beabsichtigte Adressenänderungen möglichst so rechtzeitig mit, dass ggf. noch eine Berücksichtigung für die Zuweisung zu den Ausbildungseinrichtungen möglich ist. Nutzen Sie hierfür die Antwortfunktion des bereits erfolgten Schriftverkehrs.
Eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist i.d.R. nicht möglich, wenn er in einem anderen Bundesland bereits mehr als sechs Monate absolviert wurde. Sie können sich zu den genannten Terminen bewerben. Die Voraussetzungen für eine Einstellung werden dann geprüft.
Insbesondere im Interesse anderer Bewerberinnen und Bewerber und der Unterrichtsplanung der Ausbildungsschule informieren Sie bitte so schnell wie möglich die Einstellungsstelle per E-Mail.
Sie können, bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Mutterschutz- und Elternzeitverordnung, auch im Vorbereitungsdienst Elternzeit nehmen. Sofern Sie dies bereits bei Ihrer Bewerbung wissen, geben Sie das bitte gesondert an. Dies ist wichtig für die Planung der Schulen bei der Schulzuweisung. Elternzeit und Mutterschutz wirken sich nicht negativ auf Ihre Bewerbung aus.
Einen Antrag auf Elternzeit stellen Sie zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Zulassung zum Vorbereitungsdienst mitgeteilt wurde und reichen ihn zusammen mit Ihrer Erklärung ein, dass Sie das Angebot annehmen.
Voraussetzung ist, dass Sie an dieser öffentlichen Schule ein Studienpraktikum absolviert haben oder als Vertretungslehrkraft tätig sind oder waren. Sofern die Schulleitung Interesse daran hat, dass Sie den Vorbereitungsdienst dort absolvieren, muss diese den Wunsch bei der Leitung des regional zuständigen Schulpraktischen Seminars rechtzeitig angeben.
Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen nicht immer allen Wünschen entsprochen werden kann.
Voraussetzung ist, dass die Schule die staatliche Anerkennung für die entsprechenden Klassenstufen nachweist und bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss bei der Einstellungsstelle für den Vorbereitungsdienst einen Antrag gestellt hat, dass Sie zur Ausbildung in den schulpraktischen Seminaren zugelassen werden.
Interessierten Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien der unten genannten Gruppen wird im Rahmen ihrer Ausbildung der optionale Erwerb einer Zusatzqualifikation für bilingualen Unterricht angeboten. Dies geschieht in bilingual ausgerichteten Fachseminaren, die sowohl auf den Unterricht in deutscher Sprache als auch auf den Unterricht in bilingualen Lerngruppen vorbereiten. Die unterrichtspraktische Prüfung als Teil der Staatsprüfung ist jedoch im deutschsprachigen Regelunterricht zu absolvieren.
Die Zusatzqualifikation beeinflusst nicht die zu erwerbende Lehramtsbefähigung und ist losgelöst davon zu sehen.
Der Erwerb der Zusatzqualifikation setzt neben der Teilnahme an einem Fachseminar mit bilingualem Zusatzangebot auch den Nachweis von eigenem Unterricht voraus. Die Teilnahme an einem ganztägigen Einführungstag zu Beginn des Vorbereitungsdienstes ist verpflichtend. Für folgende Gruppen ist derzeit die Teilnahme an einem Fachseminar mit bilingualer Orientierung möglich:
1. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter mit den folgenden Fächerkombinationen:
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vorbereitungsdienst auf Antrag bis zum Umfang von sechs Monaten verkürzt werden.
Die Entscheidung hierüber trifft die Seminarleitung unter Berücksichtigung des Ausbildungs- bzw. Kompetenzstandes. Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung daher noch keinen Antrag bei.
Voraussetzung hierfür ist eine unbefristete Einstellung im Schuldienst.
Stehen nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener (Zweiter) Staatsprüfung zur Deckung des Lehrkräftebedarfs zur Verfügung, so kann der Vorbereitungsdienst auch in berufsbegleitender Form geleistet werden. Informationen über Einstellungsmöglichkeiten als Lehrkraft mit Zulassung zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst erhalten Sie auf der Seite “Quereinstieg in den Lehrerberuf”
Es handelt sich immer um getrennte Bewerbungs- und Einstellungsverfahren, so dass Sie sich bei Interesse bitte auf zwei Ausschreibungen bewerben und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt für eine Variante entscheiden werden.
Wenn an Ihrer Ausbildungsschule Bedarf für Ihre unbefristete Einstellung besteht, kann die Schulleitung über die zuständige Schulaufsicht den sogenannten „Wechsel“ initiieren. Das Ausbildungsende und die Seminarzuordnungen verändern sich dadurch nicht. Weitere Informationen erhalten Sie, sobald der Einstellungsvorgang bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vorliegt.
Wir bieten persönliche Beratungstermine nach Terminvereinbarung an. Für eine Terminanfrage schreiben Sie uns gerne eine E-Mail. Auch Nachfragen beantworten wir bevorzugt per E-Mail.
Mi: 9.30-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Fr: 9.30-12.00 Uhr und 13.00-14.00 Uhr
+49 30 90227-6216 (Buchstaben A – F)
+49 30 90227-6198 (Buchstaben G – K)
+49 30 90227-6971 (Buchstaben L – Sb)
+49 30 90227-6754 (Buchstaben Sc – Z)