Personen, die im Rahmen einer besonderen Ausrichtung (ehemals besondere Konzeption) in Berliner Kitas und Ganztagsschulen tätig werden möchten

Vor der Aufnahme einer pädagogischen Tätigkeit müssen Sie sich als Person im Quereinstieg im Rahmen einer besonderen Ausrichtung anerkennen lassen, damit eine Berücksichtigung im Personalschlüssel der jeweiligen Schwerpunkteinrichtung gewährleistet wird. Mit der Anerkennung ist es den Trägern möglich, Sie unkompliziert auf den Personalschlüssel der jeweiligen Einrichtung zu registrieren.

Welche Auflagen gelten für Quereinsteigende im Rahmen einer besonderen Konzeption?

Quereinsteiger, die im Rahmen der o.g. Konzeptionen in Berliner Kitas tätig werden, absolvieren den Kombinationskurs im Umfang von 300 Stunden.

Besteht die Möglichkeit der Anerkennung als Fachkraft?

Mit erfolgreichem Abschluss der oben genannten Weiterbildung qualifizieren Sie sich als Fachkraft für Einrichtungen mit der jeweiligen Ausrichtung. Nach einer dreijährigen beruflichen Tätigkeit in diesem Schwerpunkt können Sie auch als sozialpädagogische Fachkraft anerkannt werden – unabhängig von der Ausrichtung der Einrichtung.

  • Antrag auf Anerkennung als Quereinsteiger/in, die im Rahmen einer besonderen päd. Ausrichtung in Berliner Kitas und Grundschulen tätig werden möchten

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Sonderregelung für Native Speaker

Seit dem 01.04.2026 ist das Verfahren für muttersprachliches Personal in bilingualen Kitas deutlich vereinfacht. Native Speaker durchlaufen kein separates Anerkennungsverfahren bei der Kitaaufsicht. Kitaträger entscheiden nun selbstständig, wen Sie als Native Speaker in der Kita aufnehmen. Auf Antrag des Trägers der Kita kann eine einrichtungsbezogene Anrechnung im Personalschlüssel erfolgen. Die Anrechnung erfolgt in der Regel unter Auflagen.