Für Personen ohne einen qualifizierten pädagogischen Berufsabschluss ist eine Anerkennung gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 3 VOKitaFöG ausschließlich für Kitas möglich. Mit dieser Anerkennung ist eine Qualifizierungsverpflichtung verbunden, um den Status dauerhaft zu sichern.
Sonstige geeignete Personen (nur für Berliner Kitas)
-
Wer kann anerkannt werden?
Als “Sonstige geeignete Personen” werden derzeit anerkannt:
- Staatlich geprüfte Sozialassistent:innen
- Hebammen und Entbindungspfleger
- Personen mit anderen pädagogischen Abschlüssen, die nicht als „qualifiziert“ eingestuft sind.
- Kindertagespflegepersonen gemäß § 43 SGB VIII mit mindestens zweijähriger Tätigkeit.
-
Neuregelung für Praktiker/-innen
Die bisherige Regelung, nach der eine Anerkennung allein durch den Nachweis einer 18-monatigen Praxiserfahrung möglich war, ist entfallen. Künftig können Praktiker/-innen ohne pädagogische Vorqualifikation nur noch auf Antrag des Kitaträgers anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Person bereits seit mindestens 12 Monaten in der jeweiligen Einrichtung tätig ist
-
Dauer und Perspektive
Die Anerkennung ist zunächst auf drei Jahre befristet. Um sich eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive in einer Berliner Kita zu sichern, müssen Sie innerhalb dieser Frist eine Qualifizierungsmaßnahme (den Grundkurs) erfolgreich absolvieren.
-
Wichtiger Hinweis zum Status
- Dauerhafter Quereinstieg: Mit dem Abschluss des Grundkurses erhalten Sie eine unbefristete Anerkennung als Person im Quereinstieg.
- Kein Fachkraft-Status: Eine Anerkennung als „Fachkraft“ ist für diesen Personenkreis auf diesem Weg rechtlich nicht möglich.
- Wie werde ich Fachkraft? Den Status als sozialpädagogische Fachkraft erreichen Sie nur, wenn Sie eine staatlich anerkannte (z. B. berufsbegleitende) Ausbildung absolvieren und die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllen.
-
Wo kann ich die Fortbildungen erfüllen?
- 3D Bildung GmbH
- bbw Akademie für Betriebswirtschaftliche Weiterbildung GmbH
- BAWI Fach- und Berufsfachschulen
- Euro Akademie Berlin
- eventus AKADEMIE
- meco Akademie
- Mosaik-Fachschule für Sozialpädagogik
- Paritätische Akademie Berlin
- Qualifizierungsvereinigung Berliner Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen e.V.
- S.K.O.U.T. gGmbH
- Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
- Grundkurs für Sonstige geeignete Personen nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 VOKitaFöG mit beruflicher Vorqualifikation ab März 2026
Downloads
-
Formular - Anerkennung als Quereinsteiger/-in (sonstige geeignete Personen)
PDF-Dokument (247.8 kB)