Sonstige geeignete Personen (nur für Berliner Kitas)

Für Personen ohne einen qualifizierten pädagogischen Berufsabschluss ist eine Anerkennung gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 3 VOKitaFöG ausschließlich für Kitas möglich. Mit dieser Anerkennung ist eine Qualifizierungsverpflichtung verbunden, um den Status dauerhaft zu sichern.

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  • Formular - Anerkennung als Quereinsteiger/-in (sonstige geeignete Personen)

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