Mit gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikation – Fachkräfte im Anerkennungsverfahren

Wenn Sie einen sozialpädagogischen Abschluss im Ausland erworben haben, können Sie die staatliche Anerkennung in Berlin beantragen: Staatliche Anerkennung für im Ausland erworbene sozialpädagogische Berufsabschlüsse

Sobald Sie den Antrag auf staatliche Anerkennung für einen der folgenden Referenzberufe gestellt haben, haben Sie die Möglichkeit, bereits vor der endgültigen staatlichen Anerkennung befristet als Fachkraft in einer Berliner Kita zu arbeiten.

  • Kindheitspädagogin / Kindheitspädagoge
  • Sozialarbeiterin / Sozialpädagoge (B.A.)
  • Heilpädagogin / Heilpädagoge (B.A. oder Fachschule)
  • Erzieherin / Erzieher
  • Sprachkenntnisse

    Bei Personen nichtdeutscher Herkunftssprache werden für die Anerkennung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 (GER) vorausgesetzt. Nachgewiesen werden können diese durch Zertifikate von TELC, Goethe, TestDAF oder DSH.

    Sie können Ihr Anerkennungsverfahren bereits mit einem nachgewiesenen B2-Niveau beginnen. In diesem Fall müssen Sie jedoch bereits mit den Antragsunterlagen die Anmeldung für einen berufsbegleitenden C1-Sprachkurs einreichen. Sie erhalten dann zunächst eine Anerkennung mit Sprachauflage, die zuerst zu erfüllen ist.

  • Gleichwertigkeitsprüfung

    Die Prüfung Ihrer beruflichen Qualifikation durch die zuständige Stelle muss bereits erfolgt sein (Ergebnis: Teilweise Gleichwertigkeit/Anpassungsmaßnahmen erforderlich).

  • Dauer und Ziel der Anerkennung

    Die Anerkennung erfolgt zunächst befristet für zwei Jahre. In dieser Zeit können Sie bereits voll im Personalschlüssel als Fachkraft arbeiten und parallel die notwendigen Anpassungsmaßnahmen (z. B. Lehrgänge oder Prüfungen) absolvieren. Eine einmalige Verlängerung um weitere zwei Jahre ist möglich. Nach insgesamt vier Jahren muss das Verfahren zur vollen staatlichen Anerkennung abgeschlossen sein.

  • Ihre nächsten Schritte

    Wenn Sie bereits einen Antrag auf staatliche Anerkennung gestellt haben, nutzen Sie bitte das untenstehende Antragsformular Gleichstellungsprozess. Sie haben noch keinen Antrag auf Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses gestellt? Dann informieren Sie sich zur Anerkennung ausländischer sozialpädagogischer Berufsabschlüsse, um das Verfahren zu starten.

  • Antragsformular Gleichstellungsprozess

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