Patientenverfügung

Stift liegt auf einer ausgedruckten Patientenverfügung

Immer mehr ist möglich in der modernen Medizin. So ist es das Bedürfnis vieler Menschen, ihr Recht auf Selbstbestimmung durch Verfügungen zu Lebzeiten zu regeln oder Personen zu bestimmen, die diese Dinge in ihrem Sinne regeln sollen.

Möglich ist dies durch eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und/oder einen Organspendeausweis.

Entscheidend ist, dass diese Unterlagen im Ernstfall auffindbar sind. Es empfiehlt sich deshalb, die Dokumente selbst oder einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort in der Brieftasche mit sich zu führen. Außerdem sollte man eine Kopie der bevollmächtigten Person aushändigen, die später die Entscheidungen treffen soll. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen oder Freunden über den “Ernstfall”. Äußern Sie, was Sie wollen und wozu Sie auf keinen Fall bereit sind.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung enthält die Willenserklärungen, ob, wann und unter welchen Bedingungen und in welcher Art und Weise eine medizinische Behandlung erwünscht oder zu unterlassen ist; so kann auch zur Frage der Organspende Stellung genommen werden. Ein typischer Fall ist auch die Frage, ob eine schmerzmindernde Behandlung trotz einer daraus resultierenden Lebensverkürzung durchgeführt werden soll, wenn feststeht, dass der Patient unheilbar krank ist.

Sie sollte von Zeit zu Zeit erneuert oder unter Hinzufügung des Datums neu unterschrieben werden. Beispielsweise im Angesicht lebensbedrohenden Krankheiten oder vor einer geplanten (schweren) Operation sollten Sie Ihre Verfügung ansehen und unter Umständen ändern oder ergänzen.

Zum 1. Sep­tem­ber 2009 trat das Drit­te Ge­setz zur Än­de­rung des Be­treu­ungs­rechts in Kraft – und damit eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügung.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihrer Wahl zu Ihrem Handlungsbevollmächtigten. In Fragen rund um Ihre Gesundheit, Ihre Wohnung, Ihr Vermögen und bei der Vertretung sonstiger Angelegenheiten ist dieser Mensch, dem Sie hundertprozentig vertrauen sollten, Ihr Vertreter, der in Ihrem Sinne entscheidet, wenn Sie nicht mehr in der Lage dazu sind.

Betreuungsverfügung

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln, wird in der Regel eine Betreuung eingerichtet. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie vorab festlegen, wen das Gericht als Betreuer festlegen soll – und wen auf keinen Fall. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, zum Beispiel welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen.

Puzzleteile mit der Aufschrift Organspende

Organspende

Wer einen Organspendeausweis ausfüllt, kann das Einverständnis zur Organ- und Gewebespende entweder generell erteilen, auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken oder einer Organ- und Gewebespende widersprechen. Zusätzlich kann eine Person benannt werden, die im Todesfall benachrichtigt werden soll. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern, den alten Ausweis vernichten und einen neuen ausfüllen.

Am 1. November 2012 ist das
‘Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz’ in Kraft getreten. Das Gesetz sieht eine breite Aufklärung der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende vor. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist die bundesweite Koordinierungsstelle für diese Aufgaben und kümmert sich zudem um die umfassende Förderung der Organspende und -transplantation in Deutschland.

Einen Organspendeausweis können Sie auf der Seite der DSO herunterladen oder Sie bestellen ihn unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 90 40 400 montags bis donnerstags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Das Team des Infotelefons beantwortet auch Ihre Fragen.

Informationen, Broschüren, Formulare und Textbausteine