Die Patientenbeauftragte für Berlin in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

DGS-Video: Die Patientenbeauftragte für Berlin

Die Patientenbeauftragte für Berlin in Gebärdensprache

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Videoinhalt zum Nachlesen: Die Internetseiten der Patientenbeauftragten für Berlin

Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Patientenbeauftragten für Berlin.
Das Amt der Patientenbeauftragten soll die Interessen von Patientinnen und Patienten vertreten und dafür sorgen, dass Verantwortliche in der Politik die Probleme kennen, die in der gesundheitlichen Versorgung auftreten.

Wir stellen Ihnen Informationen zu Patientenrechten zur Verfügung und erläutern die Zusammenarbeit mit Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern sowie die Interessenvertretung von Patientenanliegen in Gremien. Darüber hinaus informieren wir über die Bedarfsplanung der ambulanten Versorgung.

Sie erhalten eine Übersicht über Beratungsangebote, finden Handlungsempfehlungen bei Behandlungsfehlern und Informationen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Organspende.
Das Amt der Patientenbeauftragten für Berlin ist Anlaufstelle für die Anliegen, Fragen und Beschwerden von kranken und pflegebedürftigen Menschen, ihren Angehörigen oder Patienten, die eine ärztliche Praxis oder ein Krankenhaus nutzen. Aber auch Probleme mit Krankenkassen können angesprochen werden.

Die Patientenbauftragte ist unter folgender Mail-Adresse erreichbar: Patientenbeauftragte@SenWGP.Berlin.de.
Persönliche Sprechstunden sind nach Vereinbarung möglich.

Bei Problemen und Beschwerden wird unabhängig informiert und zum Beispiel an Patientenberatungsstellen oder andere hilfreiche Stellen vermittelt, die den Patienten bei der Lösung von Problemen zur Seite stehen. Auf Wunsch wird die Anonymität der Beschwerdeführenden gewahrt.
Zu unseren Aufgaben gehört auch die Koordination der Patientenbeteiligung.

Sie können Publikationen der Patientenbeauftragten herunterladen und Informationen zu weiteren Anlaufstellen erhalten. Außerdem können Sie sich zu Informations- und Diskussionsveranstaltungen für Patientinnen und Patienten informieren.

DGS-Video: Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Gebärdensprachvideo für Erklärung zur Barrierefreiheit

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Videoinhalt zum Nachlesen: Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Herzlich willkommen auf unserem Webauftritt!

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten.

Allgemein und gesetzliche Grundlage

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Wir möchten Ihnen die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit des Webauftritts erklären.

Die Erklärung umfasst den Geltungsbereich, die rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Außerdem enthält sie eine Auflistung über die Bereiche, die noch nicht barrierefrei sind, eine Zeit, bis wann die Mängel behoben werden und das Erstellungs- bzw. Aktualisierungsdatum. Um Probleme zu melden, gibt es den Feedbackmechanismus mit Kontaktdaten der jeweiligen öffentlichen Stelle sowie die Kontaktdaten zur Landesbeauftragten für die digitale Barrierefreiheit.

Wo finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit? Klicken Sie auf den Link „Digitale Barrierefreiheit“ in der Fußzeile des Webauftritts.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Wie barrierefrei ist dieser Webauftritt?
Der Stand der Barrierefreiheit gibt an, wie barrierefrei ein Webauftritt ist. Dabei wird in drei Kategorien unterschieden:

  1. Barrierefrei
  2. Teilweise barrierefrei
  3. Nicht barrierefrei

Der Webauftritt, auf dem Sie sich gerade befinden, ist nur teilweise barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

In diesem Abschnitt der Erklärung werden alle vorhandenen Barrieren des Webauftritts aufgelistet.

Alle Barrieren des Webauftritts, auf dem Sie sich gerade befinden, finden Sie in Schriftform in der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ in Alltagssprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt oder aktualisiert?

Seit dem 23. September 2019 sind alle öffentlichen Stellen verpflichtet eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Das Erstellungsdatum muss in der Erklärung aufgeführt werden. Außerdem muss die Erklärung einmal im Jahr überprüft werden. Änderungen werden eingepflegt und das neue Datum wird in der Erklärung aktualisiert.

Das Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung der Erklärung des Webauftritts, auf der Sie sich gerade befinden, finden Sie unter dem Video in Textform.

Sie möchten eine Barriere melden? (Feedbackmechanismus)

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserem Webauftritt nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an die passende Ansprechperson der öffentlichen Stelle.

Ihre Meldung der Barriere war nicht erfolgreich? (Durchsetzungsverfahren)

Wenn nach 4 Wochen Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war oder Sie keine ausreichende Antwort von der jeweiligen Stelle erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit kontaktieren.

Natürlich können Sie sich auch per Post oder E-Mail an die Landesbeauftragte wenden:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
– Senatskanzlei –

Postanschrift: Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
Dienstgebäude: Martin-Hoffmann-Str. 16, 12435 Berlin
Telefon: (030) 90223-1515
E-Mail an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit

Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung:
05.12.2024

Feedback zur digitalen Barrierefreiheit