Patientenrechte

Lupe mit medizinischen Symbolen. In der Mitte der Lupe ist ein medizinisches Symbol mit einem Paragrafzeichen.

Patientinnen und Patienten haben gesetzlich festgeschriebene Rechte, die ihre Position innerhalb des medizinischen Versorgungssystems stärken. Nachfolgend sind einige wesentliche Rechte genannt.

Patientinnen und Patienten haben das Recht…

  • die Ärztin, den Arzt und das Krankenhaus frei zu wählen und zu wechseln.
  • auf rechtzeitige, persönliche und verständliche Aufklärung über Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahmen sowie zu alternativen Behandlungsmethoden sowie auf Abschriften von Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen.
  • die Gebärdensprache oder andere Kommunikationshilfen zu verwenden, wenn sie sich mit der Ärztin, oder mit dem Arzt sprachlich nicht verständigen können. Die Kosten sind durch die zuständigen Krankenkassen zu übernehmen.
  • auf einen Hinweis vor der Behandlung, dass voraussichtliche Kosten nicht oder nicht in voller Höhe übernommen werden.
  • auf Beratung durch die Krankenkasse. Ein Antrag auf Leistung gilt bei nicht fristgerechter Beantwortung als genehmigt.
  • darauf zu bestehen, dass alle medizinischen Maßnahmen nur mit ihrer wirksamen Einwilligung durchgeführt werden und diese jederzeit formlos widerrufen zu können.
  • auf eine qualifizierte und sorgfältige medizinische Behandlung nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards. Sie umfasst eine qualifizierte Pflege und Betreuung sowie eine Behandlung mit Arzneimitteln oder Medizinprodukten, die die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen erfüllen.
  • auf Dokumentation der wichtigsten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, Verlaufsdaten und Ergebnisse der derzeitigen und künftigen Behandlung.
  • ihre vollständigen Behandlungsunterlagen einzusehen und auf eigene Kosten Kopien oder elektronische Abschriften von den Unterlagen fertigen zu lassen.
  • auf Vertraulichkeit in Bezug auf Informationen, Gespräche, Unterlagen und Daten. Unterlagen dürfen nur mit Zustimmung der Patientinnen und Patienten oder auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen weitergegeben werden.
  • auf eine ärztliche Zweitmeinung.
  • auf Information der Ärztin, oder des Arztes zu einem vermuteten Behandlungsfehler, wenn sie danach fragen.
  • auf Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie auf Unterstützung durch die Krankenkasse in Fällen einer fehlerhaften Behandlung, bei unzureichender Aufklärung oder bei Schäden, die durch grobe Behandlungsfehler verursacht worden sein könnten.

Die oben genannten Rechte von Patientinnen und Patienten finden Sie zum Nachlesen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Sozialgesetzbuch (SGB) unter:

Patientenrechtegesetz

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) fasst wesentliche Patientenrechte zusammen. Sie können es im Wortlaut auf den Seiten der Bundesärztekammer nachlesen.

  • Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten

    (Das Dokument ist nicht barrierefrei.)

    PDF-Dokument (85.5 kB)

  • Patientinnen und Patienten haben Rechte

    Eine Kurzinformation über Patientenrechte in barrierefreier Form

    PDF-Dokument (486.5 kB)

Patienten­beauftragte