Die Patientenbeauftragte arbeitet in verschiedenen Gremien mit, um die Interessen der Patientinnen und Patienten zu vertreten. Einige sind nachfolgend (in alphabetischer Reihenfolge) aufgeführt:
- Arbeitskreis der bezirklichen Beauftragten der Patientenfürsprechenden
- Fachausschuss Landeskrankenhausplanung
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
- Gemeinsames Landesgremium für Berlin nach Paragraf 90a des Sozialgesetzbuches fünf
- Koordinierungsausschuss der Patientenverbände auf Berliner und auf Bundesebene – Bündnis nach Paragraf 140f des Sozialgesetzbuches fünf
- Landesgesundheitskonferenz Berlin
- Landeskrankenhausbeirat
- Landespflegeausschuss Berlin (stellvertretendes Mitglied)
- Patientenvertretung für die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
Organisationen der gesundheitlichen Selbsthilfe sind wichtige Partner in der Interessenvertretung von Patientinnen und Patienten.