Patientenfürsprechende

Person spricht mit einem Patienten und macht sich Notizen

Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher unterstützen und beraten Patientinnen und Patienten bei Problemen und Beschwerden im Krankenhaus. Die Patientenfürsprechenden arbeiten ehrenamtlich, sind nicht weisungsgebunden und unterliegen der Schweigepflicht.
Sie werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Krankenhäuser eines Bezirks für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Ämter werden öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen sind an das Bezirksamt des Bezirks, in dem sich das Krankenhaus befindet, zu richten.
Jährlich wird den jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen ein Erfahrungsbericht vorgelegt und auf den Internetseiten der Bezirke veröffentlicht.
Die Patientenfürsprechenden sind keine Mitarbeitenden des jeweiligen Krankenhauses.

Arbeitsgrundlage der Patientenfürsprechenden

Rechtliche Grundlagen für die Arbeit der Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher sind:

Das LKG gibt vor: „Die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher […] prüfen Anregungen und Beschwerden und vertreten die Anliegen der Patientinnen und Patienten und eigene Anliegen zur Krankenhausversorgung. Sie können sich mit Einverständnis der Patientin oder des Patienten jederzeit unmittelbar an die Krankenhausleitung, den Krankenhausträger und die zuständigen Behörden wenden.“ (Paragraf 30 Absatz 3 LKG).
„Über die bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen haben sie Verschwiegenheit zu bewahren.“ (§30 Absatz 4 Satz 2 LKG).

Patientenfürsprecherinnen oder -fürsprecher in der Psychiatrie unterstützen zudem die Krankenhäuser durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge, insbesondere hinsichtlich des therapeutischen Klimas. Sie helfen bei der Eingliederung der Patientinnen und Patienten nach der Entlassung und bei der Aufklärung der Öffentlichkeit über psychische Erkrankungen mit.

Patientenfürsprechende in der Psychiatrie

Die Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie Berlin (bip) unterstützt die Patientenfürsprechenden in den psychiatrischen Kliniken und auf den psychiatrischen Stationen der Allgemeinkrankenhäuser.

Handbuch für Patientenfürsprechende in der Psychiatrie

Das Handbuch für Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher in der Psychiatrie bietet eine Arbeitshilfe im Alltag in den Kliniken und auf den Stationen. Es umfasst u.a. Kapitel zu den grundlegenden Aufgaben und Pflichten der Patientenfürsprechenden, zum Behandlungsablauf auf psychiatrischen Stationen sowie zu Patientenrechten und Beschwerdemöglichkeiten in der Klinik.

Die Inhalte des Handbuches wurde von Mitarbeitenden der Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie (bip) erarbeitet und mit den bezirklichen Ansprechpartnern, dem Arbeitskreis der Patientenfürsprecher und Patientenfürsprecherinnen, der Senatsgesundheitsverwaltung, der Patientenbeauftragten, dem Sprecher der AG der Chefärztinnen und Chefärzte und weiteren Akteuren abgestimmt.

Das Handbuch können Sie auf der Internetseite der bip herunterladen. Es ist allerdings nicht barrierefrei:

  • Handbuch für Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher in den psychiatrischen Kliniken und psychiatrischen Stationen der Allgemeinkrankenhäuser in Berlin

    PDF-Dokument

Erreichbarkeit aller Berliner Patientenfürsprechenden

Tastatur mit Aufschrift Kontakt

Kontaktdaten

Auf der folgenden Seite finden Sie die Kontaktdaten der jeweiligen Patientenfürsprechenden. Weitere Informationen

Patienten­beauftragte