Vorsorge treffen

Kreidetafel mit Stempel und Jetzt vorsorgen

Vorsorge treffen

Ein Unfall, eine Krankheit oder das Alter können dazu führen, dass wir unseren Willen nicht mehr ausdrücken oder durchsetzen können. Wer sich vorsorglich mit den Fragen beschäftigt, die sich dann ergeben, kann dafür sorgen, dass der eigene Wille gilt, auch wenn er nicht geäußert werden kann. Durch schriftliche Verfügungen können Entscheidungen und Wünsche festgehalten werden.

Möglich ist das durch eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und/oder einen Organspendeausweis.

Entscheidend ist, dass die Unterlagen im Ernstfall auffindbar sind. Es empfiehlt sich deshalb, die Dokumente selbst oder einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort in der Brieftasche mit sich zu führen. Außerdem sollte man eine Kopie der bevollmächtigten Person aushändigen, die später die Entscheidungen treffen soll. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen oder Vertrauten über den „Ernstfall”. Äußern Sie, was Sie wollen und wozu Sie auf keinen Fall bereit sind.

Stift liegt auf einer ausgedruckten Patientenverfügung

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung enthält Willenserklärungen, ob, wann und unter welchen Bedingungen und in welcher Art und Weise eine medizinische Behandlung erwünscht oder zu unterlassen ist. So kann auch die Organspende geregelt werden.

Ein typischer Fall ist die Frage, ob eine schmerzlindernde Behandlung trotz einer daraus resultierenden Lebensverkürzung durchgeführt werden soll, wenn feststeht, dass der Patient oder die Patientin unheilbar krank ist.

Die Patientenverfügung sollte von Zeit zu Zeit erneuert oder unter Hinzufügung des Datums neu unterschrieben werden. Beispielsweise im Angesicht lebensbedrohenden Krankheiten oder vor einer geplanten (schweren) Operation sollten Sie Ihre Verfügung ansehen und gegebenenfalls ändern oder ergänzen.

Die gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Paragrafen 1827.

Eine Person kreuzt auf einer Liste Vorsorgevollmacht an.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihrer Wahl zu Ihrem Handlungsbevollmächtigten.
In Fragen rund um Ihre Gesundheit, Ihre Wohnung, Ihr Vermögen und bei der Vertretung sonstiger Angelegenheiten ist dieser Mensch, dem Sie hundertprozentig vertrauen sollten, Ihre Vertretung, die in Ihrem Sinne entscheidet, wenn Sie nicht mehr in der Lage dazu sind.

Formular für eine Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln, wird in der Regel eine Betreuung eingerichtet. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie vorab festlegen, wen das Gericht als Betreuer oder Betreuerin festlegen soll – und wen auf keinen Fall. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer oder die Betreuerin, zum Beispiel welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen.

Patienten­beauftragte