Ein Unfall, eine Krankheit oder das Alter können dazu führen, dass wir unseren Willen nicht mehr ausdrücken oder durchsetzen können. Wer sich vorsorglich mit den Fragen beschäftigt, die sich dann ergeben, kann dafür sorgen, dass der eigene Wille gilt, auch wenn er nicht geäußert werden kann. Durch schriftliche Verfügungen können Entscheidungen und Wünsche festgehalten werden.
Möglich ist das durch eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und/oder einen Organspendeausweis.
Entscheidend ist, dass die Unterlagen im Ernstfall auffindbar sind. Es empfiehlt sich deshalb, die Dokumente selbst oder einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort in der Brieftasche mit sich zu führen. Außerdem sollte man eine Kopie der bevollmächtigten Person aushändigen, die später die Entscheidungen treffen soll. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen oder Vertrauten über den „Ernstfall”. Äußern Sie, was Sie wollen und wozu Sie auf keinen Fall bereit sind.