Patientenbeteiligung

Beratungsrunde von mehreren Personen

Patientenbeteiligung

Patientinnen und Patienten sind in vielen Gremien des Gesundheitssystems auf Bundes- und Landesebene beteiligt und wirken mit an Fragen, die die Versorgung betreffen.

Beispielsweise nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen an den Sitzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) teil. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er legt in Richtlinien fest, auf welche Behandlungen gesetzlich Krankenversversicherte Anspruch haben. Bei diesen Entscheidungen haben sachkundige Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen ein Mitberatungs- und Antragsrecht. Sie bringen die Sicht der Betroffenen ein, wenn zum Beispiel über neue Therapien entschieden wird oder wenn es um die Qualitätssicherung in Einrichtungen des Gesundheitswesens geht.

Im Land Berlin gibt es rund 30 Gremien, in denen aktive Patientenbeteiligung gefragt ist. Übergeordnetes Ziel der Patientenvertretung ist, die gesundheitliche Versorgung patientenorientiert zu entwickeln und zu verbessern. Dabei kann es um konkrete Fragen der Zulassung von Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gehen, aber auch um zukunftsweisende Strategien in der Berliner Gesundheitspolitik.

Die zentrale gesetzliche Grundlage zur Beteiligung von Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten ist der Paragraf 140f des Sozialgesetzbuches 5.

Zu den beteiligten Patientenorganisationen gehören:

Koordinierungsstelle Patientenbeteiligung Berlin

Sie haben Fragen rund um die Patientenbeteiligung in Berlin oder sind interessiert, sich als Patientenvertreterin oder Patientenvertreter zu engagieren?

Dann können Sie sich an die Koordinierungsstelle der Patientenvertretung in Berlin wenden.

Hier finden Sie die Kontaktdaten:

Koordinierungsstelle Patientenvertretung Berlin
c/o Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V.
Littenstraße 108
10179 Berlin

Tel.: (01590) 434 97 31
Fax: (030) 27 59 25 26
E-Mail: beier@patientenvertretung-berlin.de
Homepage: www.patientenbeteiligung.de/berlin

Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 10:00 – 14:00 Uhr.

Eine Gruppe Menschen stehen mit dem Rücken zum Bild und umarmen sich

Selbsthilfe

Die gesundheitliche Selbsthilfe ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitswesens. In Selbsthilfegruppen schließen sich Menschen zusammen und helfen sich gegenseitig, die vom gleichen Problem betroffen sind. Wenn man zum Beispiel lernen muss, mit einer chronischen Erkrankung zu leben, hat das Erfahrungswissen derjenigen, die in der gleichen Situation sind, für viele einen hohen Stellenwert. In Selbsthilfeorganisationen haben sich Gruppen landes- oder bundesweit zusammengeschlossen, um die Interessen von Betroffenen nach außen zu vertreten. Neben Gruppen und Verbänden haben sich übergeordnete Dachorganisationen der Selbsthilfe gebildet.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. ist der Dachverband von rund 120 Selbsthilfeorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschen in Deutschland.

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppe e.V. ist der Fachverband zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen und von Menschen, die sich für Selbsthilfegruppen interessieren.

In Berlin finden Sie nähere Informationen zur gesundheitlichen Selbsthilfe bei der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin und bei der SEKIS – Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle Berlin.

Patienten­beauftragte