Patientinnen und Patienten sind in vielen Gremien des Gesundheitssystems auf Bundes- und Landesebene beteiligt und wirken mit an Fragen, die die Versorgung betreffen.
Beispielsweise nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen an den Sitzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) teil. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er legt in Richtlinien fest, auf welche Behandlungen gesetzlich Krankenversversicherte Anspruch haben. Bei diesen Entscheidungen haben sachkundige Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen ein Mitberatungs- und Antragsrecht. Sie bringen die Sicht der Betroffenen ein, wenn zum Beispiel über neue Therapien entschieden wird oder wenn es um die Qualitätssicherung in Einrichtungen des Gesundheitswesens geht.
Im Land Berlin gibt es rund 30 Gremien, in denen aktive Patientenbeteiligung gefragt ist. Übergeordnetes Ziel der Patientenvertretung ist, die gesundheitliche Versorgung patientenorientiert zu entwickeln und zu verbessern. Dabei kann es um konkrete Fragen der Zulassung von Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gehen, aber auch um zukunftsweisende Strategien in der Berliner Gesundheitspolitik.
Die zentrale gesetzliche Grundlage zur Beteiligung von Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten ist der Paragraf 140f des Sozialgesetzbuches 5.
Zu den beteiligten Patientenorganisationen gehören: