Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (PatRG) – umgangssprachlich Patientenrechtegesetz – fasst alle Patientenrechte zusammen und stellt sie auf eine klare gesetzliche Grundlage.
Mit dem Gesetz, das seit dem 26. Februar 2013 in Kraft ist, stärkt die Bundesregierung die Position der Patientinnen und Patienten gegenüber den Leistungserbringern und Krankenkassen. Es soll Patientinnen und Patienten einerseits über ihre Rechte informieren und ihnen helfen, sie durchzusetzen. Andererseits soll es zu mehr Klarheit und Transparenz im Gesundheitswesen führen.
Das Patientenrechtegesetz können Sie im Wortlaut auf den Seiten der Bundesärztekammer nachlesen.