Behandlungsfehler

Äskulapstab mit Wellen- und Würfelmuster im Hintergrund

Es kommt vor, dass nach einer ärztlichen Behandlung keine oder nur eine geringe Besserung eintritt oder – in schwerwiegenden Fällen – bleibende körperliche Beeinträchtigen eintreten; Patienten sogar versterben. Betroffene und Angehörigen stellen sich dann die Frage, ob der behandelnde Arzt nach allen Regeln der ärztlichen Kunst gehandelt hat. Man spricht dann von einem vermuteten Behandlungsfehler.
Was kann man tun? Wer berät und unterstützt? Nachfolgend geben wir Ihnen Informationen zum Vorgehen bei der Vermutung einer Fehlbehandlung.

Krankenkassen

Das Patientenrechtegesetz gibt im § 66 SGB V vor, dass Krankenkassen ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind, unterstützen sollen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Einige Krankenkassen haben sogar eigene Beschwerdestellen eingerichtet, an die Sie sich als Versicherter wenden können.

Schlichtungsstellen

Die Ärztekammer Berlin bietet Patientinnen und Patienten im Fall eines vermuteten Behandlungsfehlers die Möglichkeit einer außergerichtlichen Klärung an. Mit dem bei der Ärztekammer Berlin geführten Schlichtungsverfahren wird allen Beteiligten eine objektive, den aktuellen ärztlichen und rechtlichen Standards entsprechende Streitbeilegung ermöglicht. Weitere Informationen über das Schlichtungsverfahren finden Sie hier: https://www.aekb.de/patient-innen/schlichtungsverfahren

Auseinandersetzung vor Gericht

Bei vermuteten Behandlungsfehlern besteht ebenso die Möglichkeit, direkt vor Gericht eine Klärung herbeizuführen. Eine Strafanzeige zur strafrechtlichen Untersuchung Ihres Falles kann bei der Polizei oder Amts- bzw. Staatsanwaltschaft eingereicht werden. Es sinnvoll, sich vorher anwaltlich beraten und vor Gericht anwaltlich vertreten lassen.

Anwaltssuche

Wählen Sie einen für medizinische Belange qualifizierten Rechtsanwalt.

Prozesskostenbeihilfe

Streitigkeiten vor Gericht sind oft mit erheblichen Kosten verbunden. Mit der Prozesskostenhilfe werden Personen finanziell unterstützt, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen. Wird sie gewährt, sind Gerichtskosten nicht zu bezahlen. Anwaltskosten werden in bestimmtem Umfang erstattet. Prozesskostenhilfe wird nur dann gewährt, wenn das Verfahren “hinreichende Aussicht auf Erfolg” hat. Dies sowie die wirtschaftlichen Voraussetzungen prüft das Verwaltungsgericht.

Gutachtersuche

Das Gutachter-Verzeichnis der Ärztekammer Berlin bietet eine gezielte und detaillierte Suche nach Gutachtern unter Angabe von Schwerpunkten der gutachterlichen Tätigkeit. Dort erhalten Sie die aktuell bekannten Daten und können direkt Kontakt zum gewünschten Gutachter aufnehmen.

Aktionsbündnis Patientensicherheit

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) ist die Plattform für eine sichere Gesundheitsversorgung in Deutschland. Vertreter aller Gesundheitsberufe und -institutionen, Patientenorganisationen und Interessierte haben sich zu einem gemeinsamen Netzwerk zusammengeschlossen. Es veröffentlicht die Ergebnisse seiner Projekte und stellt sie allen Einrichtungen und Interessierten im deutschen Gesundheitswesen kostenlos zur Verfügung.

Patienten­beauftragte