Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung bis 31.12.2022 verlängert

Nr. 07/2022 – 18.03. 2022

Das Bundeskabinett hat den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Damit übernehmen die Jobcenter weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung und führen die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durch.

Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist Inhalt der „Verordnung zur Verlängerung von Regelungen im Zweiten Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen aus Anlass der COVID-19-Pandemie“. Auch nach dem 31. März 2022 findet demnach nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden im Regelfall weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.

Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020 und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt.

Lutz Neumann, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Berliner Jobcenter:
„Der vereinfachte Zugang bietet Menschen weiterhin eine Absicherung, die pandemiebedingt in Notlage geraten. Dies ist in der aktuellen Situation eine wichtige Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger und unterstützt damit indirekt auch die Beratung und Orientierung für eine neue Beschäftigung.“

Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur.

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Das Jobcenter Berlin Mitte bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Hauptantrag auf Leistungen nach dem SGB II (2. Buch Sozialgesetzbuch) digital zu stellen. Sie finden alle Informationen auf der Seite Antragstellung.

Verordnung veröffentlicht im Bundesgesetzlblatt Jahrgang 2022 Teil I, Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 17. März 2022, Seite 426 – 427.