Es entstanden die Liste 1 „Schöne Literatur“ und die Liste 2 „Politik und Staatswissenschaften“. Gleichzeitig gab es Hinweise für „Bücher, deren Anschaffung empfohlen wird“. Die Aussonderungsliste leitete Herrmann am 1. Mai 1933 an die nationalsozialistische deutsche Studentenschaft weiter, um damit die Plünderung der Bestände von Bibliotheken, Leihbüchereien und wissenschaftlichen Einrichtungen in der Aktion „Wider den undeutschen Geist“ zu lenken.
Die Listen wurden Anfang Mai 1933 in mehreren Zeitungen und Zeitschriften publik gemacht. Sie enthielten die Kurzangaben zu vier Anthologien und 130 Autoren. Teilweise wurden Ausnahmen angemerkt, wenn nur bestimmte Werke eines Schriftstellers betroffen waren. Die Liste wurde dem Propagandaministerium vorgelegt, letztlich aber nie offiziell genehmigt.
Parallel dazu übergaben der „Kampfbund für deutsche Kultur“ gemeinsam mit dem Verlagsbuchhandel, dem Sortimentsbuchhandel und den Leihbüchereien im Juli 1933 dem Propagandaministerium ihre abgestimmten Liste zur Aussonderung. Sie enthielt nur 51 Autoren, von denen aber detailliert 606 einzelne Werke und eine Kurzcharakteristik des jeweiligen Verfassers: “jüdisch-zersetzender Schriftsteller“, Aphaltschriftstellerin“ oder „kommunistischer Tendenzschriftsteller“. Aber auch diese Liste verschwand in den Schubladen des Ministeriums. Die Buchhändler und Bibliothekare wurden vertröstet. So hielt man sich weiter an die “Schwarze Liste” des Dr. Herrmann.
Im Folgenden abgebildet sind sämtliche Einträge der Liste: