Ehemaliger Verfassungsrichter Prof. Dr. Klaus Finkelnburg verstorben (PM 4/2026)

Pressemitteilung vom 03.06.2026

Mit größtem Bedauern teilt der Verfassungsgerichtshof mit, dass der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes Prof. Dr. Klaus Finkelnburg im Alter von 91 Jahren in Bonn verstorben ist.

Prof. Dr. Finkelnburg wurde im März 1992 zum ersten Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin gewählt und führte dieses Amt bis März 2000 mit großer Umsicht, Klugheit und Unabhängigkeit aus. Als Präsident der ersten Stunde prägte er den Aufbau des neu errichteten Landesverfassungsgerichts maßgeblich und trug wesentlich dazu bei, dem Verfassungsgerichtshof seinen festen Platz im Verfassungsgefüge Berlins zu geben. In seine Amtszeit fielen grundlegende Entscheidungen der jungen Berliner Verfassungsgerichtsbarkeit, darunter die bis heute erinnerte Entscheidung zur Verfassungsbeschwerde Erich Honeckers, in der das Verhältnis von staatlichem Strafverfolgungsinteresse und Menschenwürde im Mittelpunkt stand.

Prof. Dr. Finkelnburg studierte Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin und wurde 1963 an der Freien Universität Berlin promoviert. Seit 1966 war er als Rechtsanwalt und Notar tätig; ab 1972 lehrte er als Honorarprofessor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Freien Universität Berlin. Von 1985 bis 1992 gehörte er dem Abgeordnetenhaus von Berlin an. In dieser Zeit wirkte er – gemeinsam mit Renate Künast und Ehrhart Körting – maßgeblich an der Ausarbeitung der verfassungsrechtlichen Grundlagen des wiedervereinigten Berlins und des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof mit.

Für sein herausragendes Wirken wurde Prof. Dr. Finkelnburg im Jahr 2000 mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. 2008 wurde er zum Stadtältesten von Berlin ernannt; in der Begründung dieser Ehrung wurden insbesondere seine großen Verdienste um die Einheit Berlins sowie sein gesellschaftliches und kulturelles Engagement hervorgehoben.

Mit Klaus Finkelnburg verliert Berlin einen der Gründerväter seines Verfassungsgerichtshofes und eine außerordentliche Juristenpersönlichkeit. Sein Wirken für die Einheit Berlins, für die Berliner Verfassung und für den Rechtsstaat hat bleibende Spuren hinterlassen.