30 Jahre Verfassung von Berlin - Podiumsdiskussion am 28. Januar 2026 (PM 6/2025)

Pressemitteilung vom 15.12.2025

Vor 30 Jahren, am 23. November 1995, trat nach erfolgreicher Volksabstimmung die Verfassung von Berlin (VvB) in Kraft. Sie bildet seitdem das rechtliche und politische Fundament des Landes Berlin und gewährleistet den Schutz der Grundrechte sowie die Ordnung des demokratischen, sozialen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens in einem vereinten Berlin. Als erste gesamtstädtische Verfassung nach der Wiedervereinigung markierte sie zudem einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur politischen und institutionellen Neuordnung des Landes.

Anlässlich dieses Jubiläums erinnert der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin an die besondere Bedeutung der Verfassung für das Land und seine Bürgerinnen und Bürger. Drei Jahrzehnte nach ihrem Inkrafttreten bietet das Jubiläum Anlass, auf die verfassungsrechtliche Entwicklung des Landes zurückzublicken und zugleich den Blick auf aktuelle Herausforderungen und zukünftige Reformperspektiven zu richten.

Aus diesem Anlass lädt der Verfassungsgerichtshof in Kooperation mit der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 28. Januar 2026 um 18:00 Uhr zu einer Podiumsdiskussion unter dem Titel „30 Jahre Verfassung von Berlin – Entstehung, Wirklichkeit, Zukunft“ in den Plenarsaal des Verfassungsgerichtshofes im Kammergericht ein.

Auf dem Podium diskutieren:

  • Dr. Frieder Günther, Historiker, Institut für Zeitgeschichte, München-Berlin
  • Dr. Anna Kaminsky, Direktorin der Bundesstiftung Aufarbeitung
  • Sabine Schudoma, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes a.D.
  • Prof. Dr. Christian Waldhoff, Professor für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin

Die Moderation übernimmt Dr. Ulf Buermeyer.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden sich in dem angehängten Veranstaltungsflyer. Eine Anmeldung ist erforderlich.

  • Veranstaltungsflyer 30 Jahre VvB

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Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes Berlin
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