Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat
in dem Vorlageverfahren der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrags auf Einleitung des Volksbegehrens der Trägerin Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e.V. „Initiative Berlin autofrei“ – VerfGH 43/22 – für
Mittwoch, den 25. Juni 2025, 10 Uhr,
Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Plenarsaal (Raum 240), Gebäude des Kammergerichts, Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin-Schöneberg
anberaumt.
Das Volksbegehren ist auf den Erlass eines „Berliner Gesetzes für gemeinwohlorientierte Straßennutzung (GemStrG Bln)“ gerichtet. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hält das Volksbegehren für unzulässig und hat den Antrag auf Einleitung dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung über dessen Zulässigkeit vorgelegt.
Über den Antrag ist am 2. April 2025 mündlich verhandelt worden (vgl. Pressemitteilungen vom 6. Januar 2025 und 2. April 2025).
Modalitäten für die Berichterstattung
Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.
Es wird gebeten, die „Rahmenbedingungen des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin für Vertreter der Presse sowie der Hörfunk- und Fernsehanstalten“ zu beachten, die im Internet unter https://www.berlin.de/gerichte/sonstige-gerichte/verfassungsgerichtshof/pressemitteilungen/ abrufbar sind.
Es wird empfohlen, ausreichend Zeit für die Sicherheitskontrolle am Zugang des Gebäudes einzuplanen.