Eingeschränkte Öffnung der Bibliothek der Gerichte für Arbeitssachen

Vor dem Eintritt in die Bibliothek muss eine ausgiebige Handwäsche erfolgen. Die Möglichkeit dazu besteht im Vorraum der Bibliothek. Die Bibliothek darf nur mit einem Mund-Nasenschutz betreten werden. Dieser muss insbesondere im Gespräch mit den Mitarbeitern getragen werden.
Es stehen nur wenige Arbeitsplätze zur Verfügung, daher ist der Aufenthalt auf das Nötigste zu begrenzen. Das bedeutet, dass Sie ihre Informationsquellen suchen, ansehen und kopieren können, aber keine ausgiebige Bearbeitung in unseren Räumen stattfinden kann. Der Arbeitsplatz wird Ihnen zugewiesen. Der Bereich am Kopierer ist gekennzeichnet, es darf sich immer nur eine Person dort aufhalten. Es handelt sich um einen Münzkopierer, der kein Restgeld auswirft. Im Moment besteht keine Möglichkeit des Geldwechselns. Halten Sie entsprechend Kleingeld bereit.
Folgen Sie dem Leit- und Orientierungssystem und den Hilfestellungen der Mitarbeiter. Durch möglicherweise Veränderungen der Pandemiesituation können kurzfristig veränderte Verhaltensregeln nötig sein. Entsprechenden Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.