Die Einreichung von Unterlagen an das Registergericht muss in elektronischer Form erfolgen. An das Registergericht kann alternativ die Einreichung auch durch einen Notar Ihrer Wahl erfolgen.
Die Einreichung von Unterlagen an die übrigen Rechtsgebiete des Amtsgerichts Charlottenburg kann in elektronischer Form erfolgen. Für die Übermittlung stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Informationen finden Sie unter http://www.egvp.de/Drittprodukte/index.php.
Alternativ kann die Einreichung auch durch einen Notar Ihrer Wahl erfolgen.
Sofern ein Schriftformerfordernis für die Einreichung besteht, müssen die Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.
Eine elektronische Rückantwort an den Einreicher ist nicht möglich.
Das Amtsgericht Charlottenburg verfügt aus organisatorischen Gründen über zwei getrennte Postfächer.
- Postfach für das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister (Standort Hardenbergstraße 31)
- Postfach für alle übrigen Sachgebiete – inklusive Vereinsregister (Standort Amtsgerichtsplatz 1
Fachliche Fragen zu einzelnen Eingängen richten Sie bitte an die jeweils zuständige Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg.