Amtsgericht Charlottenburg

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Zuständigkeiten

Allgemeine örtliche Zuständigkeit

Das Amtsgericht Charlottenburg ist für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf örtlich zuständig.

Zentrale Zuständigkeiten

Das Handels-, Partnerschafts-, Vereins- und das Genossenschaftsregister für Berlin werden zentral beim Amtsgericht Charlottenburg – Registergericht – geführt. Darüber hinaus ist das Amtsgericht Charlottenburg zentral für die Durchführung von Insolvenzverfahren mit Ausnahme der Verbraucherinsolvenzverfahren zuständig. Für Verbraucherinsolvenzverfahren ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Gerichtsberzirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat.

Ferner ist das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin zentral für Entscheidungen des Amtsgerichts in zivilrechtlichen Binnenschifffahrtssachen sowie in Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Namensrechts, des Verlagsrechts und des Urheberrechts zuständig.

Gebäudegeschichte

Entdecken Sie unter dieser Rubrik einen historischen Rückblick auf die Entstehung und Entwicklung des Gebäudes des Amtsgerichts Charlottenburg.