Wichtiger Hinweis
Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus SARS-CoV-2) gelten nachfolgende Einschränkungen:
Der Publikumsverkehr ist eingeschränkt.
Der Zutritt zum Dienstgebäude Amtsgerichtsplatz 1 ist auf die Teilnahme und den Besuch von Sitzungen und Anhörungen sowie die Wahrnehmung sonstiger Handlungen zur Wahrung der Rechtspflege (insbesondere Akten- und Registereinsicht, Rechtsantragstelle) beschränkt. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Begleitperson nur mitkommen darf, soweit Sie diese zwingend benötigen.
Sofern kein bereits vereinbarter Termin besteht, wird grundsätzlich um vorherige telefonische Kontaktaufnahme gebeten. Persönliche Vorsprachen sind möglichst zu beschränken. Bitte nutzen Sie – soweit möglich – vor allem den Weg der schriftlichen Antragstellung.
Info- und Rechtsantragsstelle
Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit der schriftlichen Antragstellung– Antragsformulare finden Sie unter: https://www.berlin.de/gerichte/was-moechten-sie-erledigen
Zivilprozess und WEG
Anträge von Zeugen und Sachverständigen auf Entschädigung hinsichtlich Verdienstausfall, Fahrtkosten etc. können nur bei schriftlicher Antragstellung bearbeitet werden.
Mündliche Antragstellung gegenüber den Mitarbeiterinnen der Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsstelle ist nicht mehr möglich.
Nachlassangelegenheiten
Erbscheinsanträge werden nur nach Vereinbarung eines Termins aufgenommen.
Um einen Termin zu erhalten, wenden Sie sich bitte entweder schriftlich an das Nachlassgericht des Amtsgerichts Charlottenburg oder telefonisch direkt an die Nachlassabteilung (030 90177 – 725 (B), -729 (H,T), -760 (F,G;V), -761 (N,R,X,Y,Z), -762 (K), -763 (S,St,J,I,O), -764 (C,L,P), -765 (E,W), -787 (M,D) oder -841 (A,Q,Sch,U)).
Für Ausschlagungserklärungen benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie während der Sprechzeiten. Auf Wunsch können Sie auch für Erbausschlagungen telefonisch (90177-759) oder schriftlich einen Termin vereinbaren.
Mehrere Ausschlagende bitten wir einzeln das Gebäude zu betreten und nacheinander die Ausschlagung vorzunehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Begleitperson nur mitkommen darf, soweit Sie diese zwingend benötigen.
Sowohl Erbscheinsanträge als auch Erbausschlagungen werden auch von jeder Notarin und jedem Notar aufgenommen.
Schriftliche Eingaben, Anträge und Rechtsmittel können nur auf dem Postweg, über den Nachtbriefkasten am Haupteingang des Amtsgerichts oder per Fax dem Nachlassgericht übermittelt werden. Anfragen dürfen nicht persönlich, sondern müssen ausschließlich telefonisch (s. o.) erfolgen. Unterlagen dürfen nicht persönlich abgegeben oder abgeholt werden. Nutzen Sie bitte den Gerichtsbriefkasten oder den Postweg.
Betreuungsangelegenheiten
Schriftliche Eingaben, Anträge und Rechtsmittel können nur auf dem Postweg, über den Nachtbriefkasten am Haupteingang des Amtsgerichts oder per Fax dem Betreuungsgericht übermittelt werden. Unterlagen dürfen nicht persönlich abgegeben oder abgeholt werden. Nutzen Sie bitte den Gerichtsbriefkasten oder den Postweg.
Handelsregister
Akteneinsicht und Einsicht in das Register erfolgen nur nach Terminvereinbarung (90149-8202/-8204) oder per Kontaktformular.
Die Einzahlung von Kostenvorschüssen ist pandemiebedingt ab dem 1. Februar 2021 nur per Überweisung möglich.
Auszüge, Apostillen und andere Dokumente (Gesellschafterlisten, Gesellschaftsverträge u.a.) werden weiterhin nur noch auf schriftlichen Antrag per Post oder per Fax unter 030-9028 3271 erteilt.
Vereins-, Schiffs- und Güterrechtsregister
Das Erstellen von Registerauszügen erfolgt grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag. Für Akteneinsichten vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin (App.: 90177-786).
Grundbuchamt
Das Erstellen von Grundbuchauszügen erfolgt nur noch auf schriftlichen Antrag. Fremdeinsichten sind nicht möglich. Für eine Akteneinsicht wenden Sie sich bitte telefonisch an die Einsichtsstelle (App.: 90177-550) und vereinbaren einen Termin.
Insolvenz
Eine Akteneinsicht erfolgt ausschließlich auf schriftlichen Antrag. Auskünfte darüber, ob für einen bestimmten Zeitraum ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder war (Negativbescheinigung) erfolgen ebenfalls nur auf schriftlichen Antrag. Unterlagen dürfen nicht persönlich abgegeben oder abgeholt werden. Nutzen Sie bitte den Gerichtsbriefkasten oder den Postweg.
Die Beschränkungen gelten auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare sowie für Mitarbeitende von Behörden. Wir bitten dies zu berücksichtigen und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Hinweise zu den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der durch die Ausbreitung des „Corona-Virus“ bedingten besonderen Situation finden Sie hier.