Hinweise zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
Zum 1. Juni 2025 ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung (BGBl. 2025 I Nr. 127) in Kraft getreten.
Der vollständige Wortlaut der Verordnung ist unter https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/127/VO.html abrufbar.
Im Rahmen dieser Änderung wurden unter anderem die Gebühren für die Ersteintragung in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- sowie Partnerschaftsregister angepasst und erheblich erhöht.
Sie werden gebeten diese Neuerungen insbesondere bei der Information Ihrer Mandanten über möglicherweise anfallende Kostenvorschüsse zu beachten, um eine reibungslose Abwicklung der Eintragungsverfahren zu gewährleisten.