Info- und Rechtsantragsstelle

Wichtige Information zum Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft ist in Berlin nur auf zwei Arten möglich:

• Sie erklären den Austritt persönlich auf der Infostelle des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts
• Sie erklären den Austritt schriftlich in öffentlich beglaubigter Form, also mit notarieller Hilfe.

Online ist der Kirchenaustritt (noch) nicht möglich, entsprechende Angebote im Internet sind unseriös.
Nähere Informationen zum Austritt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Öffnungszeiten

Die Info- und Rechtsantragstelle ist Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Ort

Hauptgebäude am Amtsgerichtsplatz 1, Raum 45

Anträge, Hilfe und Informationen

Die Infostelle des Amtsgerichts Charlottenburg ist während der oben angegebenen Sprechzeiten für allgemeine Auskünfte zu gerichtlichen Verfahren auch unter den Telefonnummern 030 90177 – 242 oder 030 90177 – 833 erreichbar.

Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Die Rechtsantragstelle ist jedoch bei der Protokollierung von gerichtlichen Erklärungen und Anträgen sowie bei der Formulierung von Klagen und Klagerwiderungen in angemessenem Umfang behilflich. Hierbei findet eine rechtliche Beratung jedoch nicht statt. Dies ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft.

In der Rechtsantragstelle können Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe gestellt sowie Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft zu Protokoll gegeben werden, wenn sich der Wohnsitz des Betroffenen im Amtsgerichtsbezirk Charlottenburg befindet.

Bei Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft ist ein deutscher Personalausweis, bei einem Pass zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen.
Die Lohnsteuerkarten werden hinsichtlich des Austritts aus der Religionsgemeinschaft nicht vom Amtsgericht geändert, sondern ausschließlich vom zuständigen Finanzamt.

Seit 30. April 2014 ist für die Bearbeitung der Austrittserklärung durch das Amtsgericht nach den Bestimmungen des Justizverwaltungskostengesetzes eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR im Voraus zu entrichten. Eine Kartenzahlung (Maestro, EC-Karte, Kreditkarte, etc.) ist leider nicht möglich.

Für die Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen und Erbscheinsanträgen wenden Sie sich bitte an das Nachlassgericht direkt. Diese Erklärungen können im Spätdienst nicht aufgenommen werden.