Allgemeine Besucherinformationen

Information zum Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft ist in Berlin nur auf zwei Arten möglich:

• Sie erklären den Austritt persönlich auf der Infostelle des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts
• Sie erklären den Austritt schriftlich in öffentlich beglaubigter Form, also mit notarieller Hilfe.

Online ist der Kirchenaustritt (noch) nicht möglich, entsprechende Angebote im Internet sind unseriös.
Nähere Informationen zum Austritt finden Sie unter der Info- und Rechtsantragsstelle

Warnung vor Schreiben eines „Berliner Obergerichtsvollziehers Markus Berger"

Seit Beginn des Jahres werden Schreiben eines angeblichen „Berliner Obergerichtsvollziehers Markus Berger“ an Empfänger/innen im gesamten Bundesgebiet verschickt. Darin werden die Empfänger/innen aufgefordert, Beträge in drei- bis vierstelliger Höhe auf ein griechisches Konto (IBAN des Geldempfängers des anliegenden Überweisungsträgers beginnt mit „GR“) zu überweisen. In Berlin existiert aktuell kein Gerichtsvollzieher namens “Berger”.
Sollten Sie ein solches oder ähnliches Schreiben erhalten, in welchem eine Kontonummer angegeben ist, die nicht mit „DE“ beginnt, kann davon ausgegangen werden, dass dieses Schreiben nicht von einem echten Gerichtsvollzieher stammt. Deutsche Gerichtsvollzieher/innen dürfen kein Dienstkonto im Ausland unterhalten. Im Zweifel fragen Sie gerne bei Ihrem zuständigen Amtsgericht nach.

Gefälschte Registerrechnungen

Aktuell tauchen wieder vermehrt gefälschte Registerrechnungen auf. Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP

Der elektronische Rechtsverkehr soll zu einer Beschleunigung von Verfahren und zu Effizienzsteigerungen in der Bearbeitung führen. Erleichtert wird damit der Zugang zu Gerichten und Behörden unter Wahrung der Rechtssicherheit.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur elektronischen Einreichung von Schriftsätzen und Anlagen bei den ordentlichen Gerichten Berlins.

Videoverhandlungen oder –konferenzen

Das Amtsgericht Charlottenburg verfügt über die technischen Voraussetzungen für Videoverhandlungen gemäß § 128a ZPO.

  • Hinweise zur Teilnahme an einer Videoverhandlung oder –konferenz und Videoverhandlung gemäß Art. 13 f. DSGVO

    PDF-Dokument (286.7 kB)

Zeugen- und Sachverständigenentschädigung

  • Antrag auf Zeugen- und Sachverständigenentschädigung

    Diese Anträge können nur bei schriftlicher Antragstellung bearbeitet werden.

    PDF-Dokument (70.3 kB)

Zwangsvollstreckungsaufträge

Vollstreckungsaufträge sind über die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge des Amtsgerichts Charlottenburg einzureichen, da nur so sichergestellt ist, dass sie der jeweilig zuständigen Person zugeordnet werden (kurzfristige Veränderungen, Vertretungsfälle). Das mit der Direktversendung an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher einhergehende Risiko tragen Sie selbst.
Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle befindet sich im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes im Zimmer 6.
Sie ist zu erreichen unter: Tel. (030) 90 177 – 401