Aktuelle Meldungen und Hinweise
- Information zum Kirchenaustritt
- Warnung vor Schreiben eines „Berliner Obergerichtsvollziehers Markus Berger“
- Gefälschte Registerrechnungen
Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft ist in Berlin nur auf zwei Arten möglich:
• Sie erklären den Austritt persönlich auf der Infostelle des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts
• Sie erklären den Austritt schriftlich in öffentlich beglaubigter Form, also mit notarieller Hilfe.
Online ist der Kirchenaustritt (noch) nicht möglich, entsprechende Angebote im Internet sind unseriös.
Nähere Informationen zum Austritt finden Sie unter der Info- und Rechtsantragsstelle
Seit Beginn des Jahres werden Schreiben eines angeblichen „Berliner Obergerichtsvollziehers Markus Berger“ an Empfänger/innen im gesamten Bundesgebiet verschickt. Darin werden die Empfänger/innen aufgefordert, Beträge in drei- bis vierstelliger Höhe auf ein griechisches Konto (IBAN des Geldempfängers des anliegenden Überweisungsträgers beginnt mit „GR“) zu überweisen. In Berlin existiert aktuell kein Gerichtsvollzieher namens “Berger”.
Sollten Sie ein solches oder ähnliches Schreiben erhalten, in welchem eine Kontonummer angegeben ist, die nicht mit „DE“ beginnt, kann davon ausgegangen werden, dass dieses Schreiben nicht von einem echten Gerichtsvollzieher stammt. Deutsche Gerichtsvollzieher/innen dürfen kein Dienstkonto im Ausland unterhalten. Im Zweifel fragen Sie gerne bei Ihrem zuständigen Amtsgericht nach.
Aktuell tauchen wieder vermehrt gefälschte Registerrechnungen auf. Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
Diese Anträge können nur bei schriftlicher Antragstellung bearbeitet werden.