Europäische Territoriale Zusammenarbeit - INTERREG

Für die Europäische Territoriale Zusammenarbeit stehen für die Förderperiode 2021 bis 2027 ca. 8 Mrd. Euro zur Verfügung, davon 5,8 Mrd. für die grenzüberschreitende (INTERREG A), 1,5 Mrd. für die transnationale (INTERREG B), 49 Mio. für die interregionale (INTERREG C) Zusammenarbeit und ca. 280 Mio. € für die Zusammenarbeit von Gebieten in äußerster Randlage (INTERREG D). Finanziert wird die Zusammenarbeit zwischen Partnern aus verschiedenen EU-Ländern und Drittstaaten. Dieser Erfahrungsaustausch und die vorbildlichen Praktiken („best practice“) sollen zum gegenseitigen Nutzen sowie zu Wachstum und Beschäftigung und zur sozialen Integration innerhalb Europas beitragen. Die Ziele der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (INTERREG) liegen in der aktuellen Förderperiode schwerpunktmäßig auf den Themen Innovation, Forschung und Entwicklung; Umweltschutz und Ressourceneffizienz, Verkehr und Mobilität sowie Steuerung der Zusammenarbeit und Sicherheit in Europa.

INTERREG VI A: “Grenzübergreifende Zusammenarbeit”

Gefördert wird eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit benachbarter Gebiete zur Schaffung dauerhafter, grenzübergreifender, wirtschaftlicher und sozialer Lösungen und zur gemeinsamen Planung räumlicher Entwicklungen. Berlin gehört nicht zum Grenzraum. Somit können Berliner Projektträger unter dieser Förderlinie keine Förderung beantragen.

INTERREG VI B: “Transnationale Zusammenarbeit”

Die “Transnationale Zusammenarbeit” basiert auf einer Aufteilung der EU in 14 staatenübergreifende Kooperationsräume. Diese umfassen jeweils mehrere EU-Länder, die ein gemeinsames Interesse an der Umsetzung spezifischer regionaler Zukunftsaufgaben haben. Deutschland ist in der EU-Förderperiode 2014-2020 an sechs dieser Kooperationsräume beteiligt: Alpenraum, Donauraum, Nordsee und im Ostseeraum, Nordwesteuropa und Mitteleuropa. Berlin ist im Kooperationsraum Ostsee (Baltic Sea Region) und in Mitteleuropa (Central Europe) vertreten; d.h. in diesem Rahmen können Projekte beantragt und gefördert werden.

INTERREG VI C: “Interregionale Zusammenarbeit “ – INTERREG EUROPE

Die interregionale Zusammenarbeit widmet sich dem europaweiten Erfahrungsaustausch. Insbesondere geht es um:
Aktivierung lokaler und regionaler Akteure in der EU, um Erfahrungen und Kenntnisse auszutauschen
Schaffung von Anreizen für Regionen, sich gegenseitig in ihren spezifischen Kompetenzen zu ergänzen
Identifizierung regionalpolitischer Best-Practice-Modelle, um sie interregional verfügbar und zugänglich zu machen

INTERREG VI D: Zusammenarbeit von Gebieten in äußerster Randlage

Dieser Bereich spielt für Deutschland keine Rolle.

*Detaillierte Informationen finden Sie hier: