Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

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Der europäische Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) in Deutschland wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet.

Mit dem Fonds werden Projekte in den Bereichen Asyl, (legale) Migration, Integration, europäische Solidarität sowie Rückkehr und Bekämpfung irregulärer Migration gefördert. Für Deutschland stehen in der Förderperiode 2021-2027 ca. 1,5 Mrd. Euro für entsprechende Projekte sowie 500 Mio. Euro für themenbezogene Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Die Ziele des AMIF
  • Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
  • Legale Migration und Förderung der wirksamen Integration von Nicht-EU-Bürgern
  • Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rückkehr und Rückübernahme
  • Solidarität durch Stärkung der Zusammenarbeit und Aufteilung der Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten
Wer ist förderberechtigt?
  • juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • internationale Organisationen
  • Kooperationspartnerschaften

Projekte können durch Antragsteller alleine oder in Kooperationspartnerschaften durchgeführt werden. Kooperationspartnerschaften sind seitens der AMIF-Verwaltungsbehörde ausdrücklich erwünscht, sowohl im Zusammenhang mit nationalen sowie internationalen Projektvorschlägen.

Mehr Informationen zum AMIF erhalten Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie der EU-Kommission.