Häufige Fragen (FAQs)

  • Warum gab es die Modellprojekt überhaupt?

    Das Modellprojekt Begegnungszone Bergmannstraße war Teil der 2011 vom Berliner Senat beschlossenen Fußverkehrsstrategie. Zusammen mit der Radverkehrsstrategie soll sie dazu beitragen, die Lebensqualität in der Stadt auf Dauer zu Erhalten und zu verbessern.

    In den vergangenen Jahren wurden hier verschiedene verkehrliche Maßnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten des öffentlichen Straßenlandes ausprobiert. In einem umfangreichen Beteiligungsverfahren wurden zusammen mit den Anwohnenden, den Gewerbetreibenden, dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Ideen entwickelt, wie die Umgestaltung der Straße aussehen kann. Dies alles unter der Zielstellung den öffentlichen Raum gerechter zu gestalten.

  • Wer bezahlt das eigentlich?

    Finanziert wurde das Modellprojekt Begegnungszone Bergmannstraße ausschließlich von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU).

    Die Finanzierung der Umgestaltung der Bergmannstraße obliegt dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg als Baulastträger. Hierzu laufen weitere Förderanträge.

    Die ab dem Jahr 2021 umgesetzten Maßnahmen wurden aus den Mitteln “Modellprojekte für den Fußverkehr” der SenMVKU finanziert.

  • Wie konnten sich die Bürger*innen beteiligen?
    Die Phasen des Beteiligungsverfahrens und die Möglichkeiten sich in das Verfahren einzubringen wurden ausführlich in der Ausstellung „Zukunft Bergmannkiez – Öffentlicher Raum, Mobilität, Lebensqualität“ dokumentiert.
  • Auf welcher Grundlage erfolgt die zukünftige Planung?

    Nach Beschlusslage der Bezirksverordnetenversammlung (DS/1457/V vom 30.10.2019) ist der Durchgangsverkehr durch den Kiez zu unterbinden. Diese Beschlusslage deckt sich mit wesentlichen Forderungen aus der Bürger*innenbeteiligung. Auch ist in den Bürger*innenwerkstätten die Forderung der Bezirksverordnetenversammlung nach Einrichtung einer Fußgänger*innenzone am Marheinekeplatz (DS/0311/V vom 12.07.2017) dahingehend weiterentwickelt worden, dass in drei von vier Werkstatt-Ergebnissen ein fußläufiger Bereich auch in der Bergmannstraße gefordert wurde.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der zweiten Beteiligungsphase und gemäß den Beschlusslagen der Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ein Konzept zur Umsetzung von Maßnahmen entwickelt, die zu einer Verkehrsberuhigung, zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs und zur Stärkung der Aufenthaltsqualität in der Bergmannstraße führen.

  • Wie geht es jetzt weiter?

    In weiteren Schritten werden, zur weiteren Vermeidung des Durchgangsverkehrs, stufenweise Einbahnstraßenregelungen eingeführt und die Einfahrtsbereiche in den Bergmannkiez umgestaltet. Bisher wurde die Einbahnstraßenregelung in der Fidicinstraße umgesetzt und nördlich und südlich des Chamissoplatzes die Durchfahrten eingeschränkt.
    Im nächsten Schritt soll die bereits existierende Einbahnstraße in der Nostizstraße von Norden nach Süden zwischen der Bergmannstraße bis zur Fidicinstraße verlängert werden.

    Weiterhin sollen für die Zossener Straße sowie die Friesenstraße, welche mittlerweile aus dem übergeordneten Straßennetz gelöst wurden, Durchfahrtsverbote (Anlieger*innen frei) angeordnet werden und die Durchfahrt durch eine Sperre auf Höhe der Bergmannstraße unterbunden werden. Hier ist nicht mit einer Umsetzung vor 2025 zu rechnen.

    Für die Gestaltung der geplanten Fußgänger*innenzone in der Bergmannstraße wird das Bezirksamt einen freiraumplanerischen Wettbewerb ausschreiben. Die Straße soll künftig klimaresilient gestaltet werden. Ein wichtiges Element der Gestaltung soll dabei Infrastruktur sein, die Grünflächen und Wasserelemente strategisch miteinander verbinden und dadurch Regenwasser filtert sowie die Temperatur lokal regelt.

    Das Bezirksamt wird die umgesetzten Maßnahmen kontinuierlich auswerten und die Erfahrungen in die weiteren Planungen für die Verkehrsberuhigung im Bergmannkiez einfließen lassen.

  • Was bedeutet die Herunterstufung ins bezirkliche Nebennetz der Zossener Straße und Friesenstraße?

    Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat dem Antrag des Bezirksamtes stattgegeben und die Zossener Straße / Bergmannstraße auf Höhe Marheineke Markthalle und die Friesenstraße aus dem übergeordneten Straßennetz herausgenommen.

    Damit liegt die Zuständigkeit für diese Straßen beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, welches nun die Umsetzung des beschlossenen Verkehrskonzeptes für den Bergmannkiez weiter vorantreiben und zukünftig die Straßen für den Durchgangsverkehr sperren kann.

    Durch die gutachterliche Lage und Einschätzung des Bezirksamtes konnte gezeigt werden, dass durch die geplante Sperrung zwar Verkehrsverlagerungen auf die Parallelroute Mehringdamm zu erwarten sind – deren umweltbezogene Auswirkungen jedoch in den kommenden Jahren durch den erhöhten Anteil von Elektromobilität ausgeglichen werden. Somit ist nicht nur die Herausnahme der beschriebenen Abschnitte aus dem Hauptstraßennetz, sondern auch die Sperrung auf Höhe der Bergmannstraße möglich. Die Sperrung kann jedoch frühestens im Jahr 2025 Jahren vollzogen werden.

    Untenstehend unter Downloads können Sie das Gutachten und die Abwägung einsehen.

  • Welche Planungsgrundsätze bestehen für den städtebaulichen Wettbewerb?

    Die Gestaltung der Bergmannstraße erfolgt unter den in der Bürger*innenbeteiligung vorrangig genannten Aspekten. Demnach soll die Straße vor allem mehr Grün und mehr Sicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende erhalten. Aufenthaltsqualitäten sollen verbessert und der Lieferverkehr ermöglicht werden.

    • Mehr Grün: Die Baumscheiben werden vergrößert und in der Mittellage der Straße schmale Grünzüge unter Einbeziehung von Wasserspielen geschaffen. Die Fußgänger*innenzone wird mit einem partiell versickerungsfähigen Belag ausgestaltet.
    • Mehr Sicherheit: Durch Herausnahme des PKW-Verkehrs und die niveaugleiche Straßengestaltung wird das Sicherheitsniveau für den Fuß- und Radverkehr signifikant gesteigert. Die Aufteilung der Straße in einen Radweg und einen Fußbereich mit dem trennenden Element des Grünzuges in Mittellage erhöht die Sicherheit für den Fußverkehr. Fußgänger*innen queren den Radweg über sehr regelmäßig angelegte Furten. Radbügel werden zwischen den Baumscheiben installiert.
    • Bessere Aufenthaltsqualität: Die Grünelemente in der Mittellage der Bergmannstraße schaffen Verdunstungskühle und beleben das Straßenbild. Der Charakter der Straße wird als durchgrünter Straßenzug mit einer klaren Querschnittsgestaltung weiterentwickelt. Die Stellung von Sitzgelegenheiten wird sukzessive vorgenommen und durch den Einsatz von Kiezläufer*innen des Bezirksamtes hinsichtlich der Einhaltung nächtlicher Ruhezeiten flankiert.
  • Werden Ausgleichsflächen zum Parken für die Anwohner*innen geschaffen?

    Grundsätzlich sehen die geplanten Veränderungen in der Verkehrsstruktur Berlins entsprechend des Berliner Mobilitätsgesetzes keine Erweiterungen zu Gunsten des ruhenden Verkehrs vor. Insbesondere im Zuge des Umbaus der Bergmannstraße, soll der Durchgangsverkehr reduziert werden. Eine maßgebliche Reduzierung ist nicht realisierbar, wenn zusätzliche Stellflächen für den motorisierten Individualverkehr geschaffen werden.

    Im Zuge der geplanten Einrichtung von Einbahnstraßen im gesamten Bergmannkiez wird jedoch zu Gunsten der Verschmälerung der Fahrbahn teilweise das Längsparken durch Schräg angeordneten Stellflächen ersetzt. Weiterhin wird der positive Effekt erreicht, dass der fließende Verkehr durch die schmalere Fahrbahn verlangsamt wird.

  • Welche Maßnahmen werden unternommen zur Eindämmung erhöhter Geräuschpegel?

    In der geplanten Fußgänger*innenzone wurden Sitzgelegenheiten geschaffen , um auch einen konsumfreien Aufenthalt zu schaffen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es durch die Sitzgelegenheiten nicht zu einer zusätzlichen Lärmbelastung geführt haben.

    Sollte es zu (Lärm)-Folgewirkungen kommen, kann dies nicht mit straßenrechtlichen Mitteln gesteuert werden. Vielmehr sind, wenn es denn zu Lärmproblemen kommen sollte, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (z.B. der Schutz der Nachtruhe aus § 3 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG)) anzuwenden und umzusetzen.

  • Wie wird mit dem erhöhten Abfallaufkommen in der Fußgängerzone umgegangen?

    Der Bezirk arbeitet in Zusammenarbeit mit der BSR und weiteren Akteuren, aktiv an neuen Möglichkeiten und Konzepten das Abfallaufkommen in der Stadt zu reduzieren („Zero Waste Konzept“). Innovative Konzepte und neue Lösungen finden zur gegebenen Zeit auch entsprechende Anwendung im Bergmannkiez. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/artikel.1003068.php

  • Wie ist der Anliegerbegriff im Bergmannkiez definiert?

    Der Anliegerbegriff ist entsprechend der Straßenverkehrsordnung definiert. Der Begriff „Anlieger frei“ bedeutet demnach, die Straße darf von denen befahren werden, die mit den Grundstückseigentümern*innen und Bewohner*innen in irgendeine Beziehung treten möchten. Dementsprechend gelten Personen die in der betreffenden Straße wohnen, arbeiten, geschäftlich tätig oder Besucher*innen sind, als „Anlieger“.

    Anlieger ist eine Person nicht, wenn diese die Straße nur passieren möchte, um zu einer anderen nahegelegenen Straße zu gelangen, oder die Strecke abzukürzen. Die Durchfahrt ist dann ausdrücklich nicht gestattet und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

  • Wie kann ich mein Gewerbe in der Bergmannstraße beliefern lassen?

    Der Lieferverkehr in der Bergmannstraße ist durchgängig möglich. Zwischen der Zossener Str. und Nostitzstraße werden Lieferzonen eingerichtet, in welchen das Lieferfenster von Montag bis Samstag von 9 bis 22 Uhr gilt.

  • Gibt es Änderungen welche die Buslinie 248 betreffen?

    Die Buslinie 248 bleibt in der bisherigen Linienführung weiterhin ohne Beeinträchtigungen bestehen. Das Bezirksamt prüft die technische Umsetzbarkeit einer Durchfahrtssperre, welche mit der Durchfahrt der Busse kompatibel ist und gleichzeitig das Durchfahrtsverbot in der Fußgänger*innenzone umsetzt.

  • Wie werden Verkehrsregelverstöße im Bergmannkiez geahndet?

    Für die Kontrolle von Regelverstößen im fließenden Straßenverkehr ist die Berliner Polizei zuständig. Dem Straßen- und Grünflächenamt stehen nur bauliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Verfügung, um etwaigen Regelverstöße entgegenzuwirken und für mehr Sicherheit zu sorgen. Entsprechend ist für den Bergmannkiez eine eindeutigere Trennung der Flächen für Radfahrende von der der zu Fuß Gehenden und den des motorisierten Verkehrs vorgesehen. Die Trennung wird durch farbliche Elemente oder durch zusätzliche Protektionselemente verstärkt.

  • Wie soll der Durchgangsverkehr in der Nostitzstraße vermindert werden?

    Der Durchfahrtsverkehr durch den Bergmannkiez ist seit Mai 2021 nicht mehr erlaubt und die Einfahrt in den Kiez nur den Anlieger*innen vorbehalten. Um den Verkehr in der Nostitzstraße zu beruhigen wurden kurzfristig mehrere Maßnahmen umgesetzt. Es wurde die Parkordnung geändert und eine Einbahnstraße angeordnet, um den Querschnitt der Straße zu verschmälern und somit für eine Verlangsamung des Verkehrs zu sorgen.

    Das Straßen- und Grünflächenamt beobachtet und evaluiert das Verkehrsgeschehen im Bergmannkiez kontinuierlich und wird bei Bedarf geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung ergreifen.

  • Welche Maßnahmen sind in der Lilienthalstraße vorgesehen?

    Für die Umsetzung der weiteren Schritte des Verkehrsberuhigungsprozesses plant das Straßen- und Grünflächenamt Planungen die Asphaltierung der Fahrbahn. Es besteht weiterhin ein erhöhter Abstimmungsbedarf und Prüfungsbedarf, da die Polizeizufahrt im Bereich Lilienthalstraße nicht eingeschränkt sein darf.

    Erst, wenn für die offenen Themen eine Lösung erarbeitet wurde, kann mit der Asphaltierung und Einrichtung der zukünftigen Einbahnstraßenregelung und Fahrradstraße Lilienthalstraße gerechnet werden. Aufgrund der personellen Kapazitäten kann keine Zeitschiene für die weiteren Planungen genannt werden.

  • Öffentlichkeitsinformation Beteiligungsverfahren

    PDF-Dokument (731.6 kB)

  • Bericht offene Werkstatt Mai 2019

    PDF-Dokument (544.7 kB)

  • Begegnungszone Bergmannstraße Auswertung der Bürger*innenbeteiligung Testphase

    PDF-Dokument (2.5 MB)

  • Gutachten für die Sperrung Zossener Straße und Friesenstraße

    PDF-Dokument (16.3 MB)

  • Abwägung zur Entlassung der Zossener Straße und Friesenstraße aus dem Hauptnetz

    PDF-Dokument (1018.5 kB)