Ausstellungsplakat 2:

Ausstellungsplakat 02

Die Begegnungszone - Grundlagen des Verfahrens

  • Was ist eine Begegnungszone?

    Der Begriff Begegnungszone stammt ursprünglich aus der Schweiz, wo er als verkehrsberuhigter Bereich in der Verkehrsordnung enthalten ist. Dort gilt u.a. ein Fußgängervorrang, Tempo 20 sowie eine strikte Parkraumregelung. In Begegnungszonen sind alle Verkehrsarten (Auto, Rad, Fuß, etc.) erlaubt. Die Grundidee einer Begegnungszone besteht darin, durch bauliche und verkehrliche Maßnahmen die gegenseitige Rücksichtnahme und ein achtsames Verkehrsverhalten zu fördern. Mit der Zeit haben auch andere Länder das Prinzip der Begegnungszone in ihre Verkehrsordnungen integriert und Straßen und Plätze entsprechend umgestaltet.
    In Deutschland erschwert die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Umsetzung von Begegnungszonen, wie es sie z.B. in der Schweiz gibt. Mit der einzigen Ausnahme von Fußgängerzonen darf Fußgänger*innen in Deutschland auf der Fahrbahn kein Vorrang vor Autos gewährt werden. Die Berliner Begegnungszonen unterscheiden sich deshalb insofern, als dass keine Verkehrsart Vorrang hat. Stattdessen sollen Auto- und Radfahrende, Fußgänger*innen und andere Nutzer*innen des Straßenraums gleichberechtigt sein. Neben der Tempo-20-Regelung kamen in der Bergmannstraße die Einrichtung von u.a. Aufenthalts- und Querungsmodulen, zusätzlichen Lieferzonen, Radbügeln sowie eine neue Straßenmarkierung hinzu.

  • Warum Fußverkehr fördern?

    „Eine Förderung des Fußverkehrs ist ein Beitrag zur Generationen- und zur Gendergerechtigkeit, zur Integration von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen, Menschen mit Mobilitäts- und kognitiven Einschränkungen sowie sozial Benachteiligten in das Leben der Stadt.“ (Quelle: Auszug aus der Fußverkehrsstrategie des Landes Berlin)

    Zufußgehen fördert den Klimaschutz:

    Zu Fuß, mit dem Rollstuhl oder mit dem Rad: Durch eine deutliche Priorisierung von Fuß-, Rad- und öffentlichem Personenverkehr können die verkehrsbedingten Umweltbelastungen in Städten wie z.B. CO2-Emissionen, Feinstaub, Lärm oder der Flächenverbrauch durch den Autoverkehr verringert werden.

    Zufußgehen fördert die Gesundheit:

    Der Zusammenhang von körperlicher Aktivität und verbesserter Gesundheit wurde in vielen Studien nachgewiesen. Wer z.B. täglich mindestens 30 Minuten läuft, vermindert dadurch deutlich das Risiko für unterschiedliche Krankheiten und Gesundheitsbeschwerden.

    Zufußgehen fördert die Lebensqualität in Quartieren:

    Fußgängerfreundliche Straßenzüge oder Quartiere bieten einen belebteren öffentlichen Raum mit mehr Möglichkeiten für soziale Kontakte, Aufenthalt und Interaktionen.

    + Fotos von europäischen Modellprojekten

  • Vielfältige Ansprüche:

    In hochfrequentierten, innerstädtischen Lagen treffen viele verschiedene Verkehrsmittel und Nutzungen aufeinander. Die unterschiedlichen Aktivitäten der Menschen führen zu einer Vielzahl an Bedarfen.
    Dementsprechend werden verschiedene Ansprüche und Anforderungen an einen räumlich begrenzten Ort, wie z.B. einen Straßenabschnitt, gestellt.
    Die große Herausforderung besteht also darin, möglichst vielen dieser Ansprüche gerecht zu werden. Im Falle einer Straße müssen dafür z.B. gute städtebauliche und verkehrliche Lösungen gefunden werden.
    In der Mitte dieses Plakates finden Sie eine Auswahl an Projekten, die das Thema der Verkehrsberuhigung in den Vordergrund stellten. Häufig kommt es zu Konflikten und Protesten, wenn lang bestehende Denkmuster und Verhaltensweisen hinterfragt und aufgebrochen werden. Vorstellungen, was einen schönen Ort ausmacht, sind manchmal nur schwer miteinander vereinbar und widersprechen sich auch. Letztendlich gilt es, Ideen und Ansprüche abzuwägen, Experimente zu wagen und auch Fehler machen zu dürfen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass alle von lebenswerten Orten profitieren, die sich durch Attraktivität für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen auszeichnen – auch Gastronomie und der Einzelhandel.

  • Modellprojekt Bergmannstraße:

    Die Berliner Fußverkehrsstrategie

    Im Rahmen der Fußverkehrsstrategie des Landes Berlin (beschlossen im Jahr 2011) wurden verschiedene Modellprojekte mit Maßnahmen benannt, die den Fußverkehr fördern sollten. Bei der Umsetzung der Modellprojekte kooperierten die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die entsprechenden Bezirksämter. Inhaltich standen die Herstellung einer neuen Flächengerechtigkeit sowie ein besseres Miteinander der Verkehrsteilnehmenden durch die Straßengestaltung im Fokus. Eines der zehn Modellprojekte ist das der „Berliner Begegnungszonen”.
    Die Ansätze der Fußverkehrsstrategie wurden zum Teil in das heute gültige Berliner Mobilitätsgesetz (Abschnitt 4 – Fußverkehr) überführt.

    Auswahl des Standorts Bergmannstraße

    Die Berliner Bezirke und die Interessenvertretungen des Fußverkehrs wurden aufgefordert, Standortvorschläge für das Modellprojekt „Begegnungszonen” einzureichen.
    Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wählte die Bergmannstraße in Friedrichshain-Kreuzberg für eine Umgestaltung in eine „Berliner Begegnungszone” aus und finanzierte dieses Modellprojekt.

  • Ausstellungsplakate_A0_02

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