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Rettungsdienst soll entlastet werden: Gesetzentwurf beschlossen

Notarzt

Berlins Rettungsdienst soll spürbar entlastet werden. Dafür bringt die schwarz-rote Regierungskoalition eine Reform des Rettungsdienstgesetzes auf den Weg. 

Den Entwurf dafür hat der Senat bei seiner jüngsten Sitzung beschlossen, wie Innensenatorin Iris Spranger (SPD) anschließend mitteilte. Im nächsten Schritt muss das Landesparlament sich damit beschäftigen und das Gesetz dann beschließen. 

Belastung durch demografischen Wandel

«Das System ist hochbelastet und die Einsatzzahlen steigen», begründete Spranger den Reformbedarf. Im Jahr 2024 habe es im Rettungsdienst fast eine halbe Million Einsätze gegeben, fast 21.000 mehr als im Jahr davor. Grund dafür sei unter anderem der demografische Wandel: Immer mehr Menschen würden immer älter und bräuchten medizinische Hilfe. Ein Ziel der Reform sei, dem Rettungsdienst zu ermöglichen, sich auf seine Kernaufgaben Notfallrettung und Notfalltransport zu konzentrieren. «Die Menschen wenden sich inzwischen auch häufig an den Notruf, obwohl es keinen medizinischen Notfall im originären Sinne gibt», sagte Spranger. «2024 konnte die Feuerwehr fast 40.000 solche Einsätze an die Kassenärztliche Vereinigung vermitteln.» 

Kategorisierung von Notfällen nach Dringlichkeit

Als Alternative zur Notrufnummer 112 soll künftig die zentrale Rufnummer 19 222 für Krankentransporte stärker genutzt werden und den Rettungsdienst dadurch entlasten. Landesbrandmeister Karsten Homrighausen wies darauf hin, dass die Gesetzesnovelle dem Rettungsdienst der Feuerwehr ermögliche, Notfälle zu kategorisieren. Nicht jeder Notfall, der gemeldet werde, sei überhaupt einer oder einer, bei dem jede Sekunde zähle. Bei Dringlichkeit 1 wie bei Herzinfarkten oder Schlaganfällen sei das so, bei Fällen mit Dringlichkeit 5 gebe es die Möglichkeit, beispielsweise die Akutpflege oder psychiatrische Notdienste einzuschalten. In die Dringlichkeitsstufe 5 fallen immerhin rund ein Zehntel aller bisherigen Einsätze, sagte Homrighausen.

Prävention und Gesundheitskompetenz stärken

Die Gesetzesänderungen sollen aber auch Prävention und Gesundheitskompetenz stärken. Ein gutes Beispiel sei der sogenannte vorbeugende Rettungsdienst, sagte Spranger. «Das bedeutet, wir setzen da an, bevor Patientinnen und Patienten zu Notfällen werden», sagte Spranger. Selbsthilfekompetenz könne dazu beitragen, dass der Rettungsdienst nicht noch häufiger gerufen werde. Ausgebaut werden soll etwa das Angebot an Erste-Hilfe-Kursen.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 16. September 2025
Letzte Aktualisierung: 16. September 2025

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